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Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Verwaltung und der Stadt zu fördern, umzusetzen und zu begleiten.

Grundlage für die Arbeit sind das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) aus dem Jahr 2015 und das Grundgesetz, Artikel 3:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Zu den Aufgaben innerhalb der Verwaltung zählen

  • Information und Beratung zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der  Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen wie der Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Konzeptionelle und inhaltliche Arbeit zu Gleichstellungsthemen
  • Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen und Tagungen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zu den Aufgaben für Bürgerinnen und Bürgern zählen

  • Information und Beratung bei Themen wie Gewalt in der Familie oder am Arbeitsplatz
  • Information und Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In all diesen Belangen ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ahrensburg.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Jede Anfrage wird daher vertraulich und diskret behandelt.

Bei Fragen, Anliegen oder Terminwünschen melden Sie sich gerne bei Jasna Makdissi, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ahrensburg.

Hier können Sie den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2021 bis 2022 lesen (PDF)

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung «Frauen in die Politik«

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