Sprungziele
Inhalt

Gewässerschutz

Benutzer von Gewässern, die täglich mehr als 750 m³ gereinigtes Abwasser in den Vorfluter einleiten, haben gemäß des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Da das Klärwerk der Stadt Ahrensburg durchschnittlich 6.000 m³ gereinigtes Abwasser täglich in die Aue einleitet, ist die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gegeben.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind in §§ 64 bis 66 WHG sowie §§ 55 bis 58 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  geregelt.

Der Beauftragte hat eine neutrale Überwachungsfunktion. Gemäß WHG soll er die Einleiter gereinigter Abwasser (= Benutzer) in Angelegenheiten beraten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften im Interesse des Gewässerschutzes, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen zu überwachen.

Weiterhin erstattet der Gewässerschutzbeauftragte dem Benutzer jährlich einen Bericht über den Betrieb und die Funktion der abwassertechnischen Anlagen. Ziel des Berichtes ist es, dem Benutzer einen regelmäßigen Sachstand über das Betriebsgeschehen zu vermitteln und auf Funktionsmängel sowie Optimierungsmöglichkeiten im Sinne des Gewässerschutzes hinzuweisen.


Den Gewässerschutzbericht für das Jahr 2019 können Sie hier lesen.

nach oben zurück