Bauaufsicht & Bauberatung
Folgenden Service bietet Ihnen die Bauaufsicht der Stadt Ahrensburg:
Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen;
-
Bearbeitung von Voranfragen (Vorbescheid) und Bauanträgen sowie von Baufreistellungen
-
Bearbeitung von Nutzungsänderungsanträgen
-
Beratung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
-
Eintragung von Baulasten und Führen des Baulastverzeichnisses
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
-
Beratung in Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
-
Beratung in Fragen zur möglichen Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
-
Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben
Wollen Sie wissen, ob und wie Sie ein Grundstück bebauen dürfen und ob Sie ein Gebäude anders nutzen dürfen? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadtplanung.
Den Gesetzestext der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Baugenehmigungsverfahren sollen künftig schnell und ohne Reibungsverluste laufen. Dabei soll die neue Baugebührenverordnung für Schleswig-Holstein helfen, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Eine entscheidende Änderung in dieser ist:
Bei Einreichen unvollständiger Bauantragsunterlagen ist jedes Nachfordern von fehlenden Bauvorlagen mit 100,00 Euro gebührenpflichtig. Diese Gebühr wird mit der Baugenehmigungsgebühr erhoben!
Den Gesetzestext der Baugebührenverordnung für das Land Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Gebietszuständigkeit der Bauaufsicht:
Frau Kirstein
- Gewerbegebiet Beimoor – Süd
- Villengebiet und Waldgut Hagen östlich der Hagener Allee
- Ahrensfelde
Frau Mäscher
- Gewerbegebiet Nord
- Gartenholz
- Erlenhof
Frau Harders
- Ahrensburg West nördlich des Wulfsdorfer Weges
- Ahrensburger Redder
Herr Grunert
- Stadtzentrum
- Ahrensburg West südlich des Wulfsdorfer Weges
- Wulfsdorf
- Siedlung Am Hagen
Einsicht in das Bauaktenarchiv
Die Einsicht in Bauakten ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail ( Bauakteneinsicht@ahrensburg.de ) möglich.
An Dienstagen, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und an Donnerstagen in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr kann die Einsichtnahme, nach vorheriger Absprache, erfolgen.
Spontane Bauakteneinsichten können leider nicht durchgeführt werden.
Terminvereinbarung:
Fachdienst IV.1
Sachbearbeiterin
An der Strusbek 23
Postanschrift: Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
- Telefon: 04102 77 270
- Fax: 04102 77 167
- E-Mail: julia.broetzmann@ahrensburg.de
- E-Mail: Bauakteneinsicht@ahrensburg.de
- Raum: E.03
Katasterauszüge
Sollten Sie einen Katasterauszug benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Katasteramt in Lübeck:
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Brolingstraße 53 b – d
Abteilung 4 - Standort Lübeck - Liegenschaftskataster -
23554 Lübeck
- Telefon: 0451 30 09 00
- Fax: 0451 30 09 01 49
- E-Mail: Poststelle-Luebeck@LVermGeo.landsh.de
Grundstückspreise
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn ermittelt in zweijährigen Abständen die Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte Kreis Storman 2018
Weitere Informationen des Gutachterausschusses:
Interessierte können die Bodenrichtwerte als Broschüre anfordern (Gebühr 40,00 €) oder während der Geschäftszeiten der Kreisverwaltung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 23843 Bad Oldesloe, Mommsenstraße 14, Raum F 212, einsehen.
Auf der Internetseite des Kreises Stormarn können Sie zahlreiche weitere Formulare und Dokumente zu bauaufsichtlichen Verfahren herunterladen. Hier gelangen Sie direkt zur Seite des Kreises Stormarn.