Bauaufsicht & Bauberatung
Folgenden Service bietet Ihnen die Bauaufsicht der Stadt Ahrensburg:
Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen;
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Bearbeitung von Voranfragen (Vorbescheid) und Bauanträgen sowie von Baufreistellungen
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Bearbeitung von Nutzungsänderungsanträgen
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Beratung und Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
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Eintragung von Baulasten und Führen des Baulastverzeichnisses
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
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Beratung in Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
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Beratung in Fragen zur möglichen Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
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Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben
Wollen Sie wissen, ob und wie Sie ein Grundstück bebauen dürfen und ob Sie ein Gebäude anders nutzen dürfen? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadtplanung.
Die aktuellste Fassung der Landesbauordnung sowie das zugehörige Handbuch (Vollzugsbekanntmachung – VollzBekLBO) und den Organisations- und Verfahrenserlass finden Sie unter diesem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/bauordnung
Gebietszuständigkeit der Bauaufsicht:
Karte der Gebietszuständigkeiten
Frau Kirstein
- Gewerbegebiet Beimoor – Süd
- Villengebiet und Waldgut Hagen östlich der Hagener Allee
- Ahrensfelde
Frau Mäscher
- Gewerbegebiet Nord
- Gartenholz
- Erlenhof
- Kremerberg
Frau Liebau,
- Ahrensburg West südlich des Wulfsdorfer Weges und westlich des Waldemar-Bonsels-Weges
- Ahrensburg West nördlich des Wulfsdorfer Weges und östlich von Am Haidschlag
- Wulfsdorf
- Siedlung Am Hagen
Frau Wobbe
- Stadtzentrum Südöstlich der Friedensallee, nordöstlich des Waldemar-Bonsels-Weges, westlich der
Hagener Allee - Ahrensburg West westlich von Am Haidschlag
- Ahrensburger Redder
Nachbarschaftliche Beschwerden über Immissionen durch Wärmepumpen
Bei nachbarschaftlichen Problemen durch den Betrieb einer Wärmepumpe ist grundsätzlich der Fachdienst Gewerbe und Ordnung die richtige Anlaufstelle.
Dort können Beschwerden über mögliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb einer Wärmepumpe vorgebracht und die zuständige Stelle kann prüfen, ob die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Diese entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls erforderliche Prüfungen oder Maßnahmen.