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Städtebauförderung: Innenstadt/Schlossbereich

Was ist Städtebauförderung

Städtebauförderung ist ein vom Bund und Land finanziertes Programm mit dem Ziel, städtebauliche Missstände und funktionale Mängel in einem Gebiet zu beheben. Städtebauförderung leistet mit verschiedenen Programmen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Städte. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms werden Fördermittel zur Verfügung gestellt. In der Regel erfolgt eine Drittelfinanzierung. Dies bedeutet, dass ein Drittel vom Bund, ein Drittel vom Land und ein Drittel von der Stadt selbst finanziert wird.

Tag der Städtebauförderung am 8. Mai 2021

Sanierung des denkmalgeschützten Ahrensburger Rathauses

Das Rathaus von Ahrensburg, entworfen durch den Architekten Karl-Heinz Scheuermann, wurde 1968-1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz.

Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes ist Teil der Gesamtmaßnahme „Innenstadt/Schlossbereich“ des Städtebauförderungsprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz“, in das die Stadt Ahrensburg am 16. Oktober 2014 aufgenommen wurde. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht.

Die Sanierung des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb etagenweise von oben nach Aktuell sind fast 4 der 6 Etagen fertig saniert. Die Fertigstellung der Einzelmaßnahme ist für 2022 anvisiert.



Erneuerung Hamburger Straße

Die Stadt Ahrensburg liegt vor den Toren Hamburgs und weist eine belebte Einzel-handels- und gastronomische Struktur in der Innenstadt auf. Die Stärkung dieser Räume ist ein wichtiger Schwerpunkt zur attraktiven Gestaltung des Innenstadtbereiches. Dazu gehören stadtverträgliche Mobilitätslösungen, wie die Reduzierung des Kfz-Verkehrs, die Stärkung der Radfahrer und die großzügige Gestaltung von Nebenflächen für Fußgänger unter Berücksichtigung von Maßnahmen für die seh- und mobilitätseingeschränkten Personen. Zusammen mit einem entsprechenden Mobiliar wird dadurch die Aufenthaltsqualität aufgewertet. Die Weiterverfolgung von historischen Straßenachsen und Alleen erhalten dabei die historischen Stadtstrukturen und dienen als verbindende Elemente der städtischen Räume. Zur Umsetzung der genannten Ziele wird als weiterer Baustein die Quartierstraße (Hamburger Straße) von der Straße Woldenhorn/An der Reitbahn bis Rondeel umgestaltet.


Mit offenem Wetter 2022 ist der Baubeginn des Kanalbaus und ab Juni 2022 der Beginn des Straßenbaus vorgesehen. Das Bauvorhaben wird dann voraussichtlich Ende III. / Anfang IV. Quartal 2023 fertiggestellt sein. Um den Eingriff in die Geschäftstätigkeit der anliegenden Gewerbetreibenden durch die Baustelle zu minimieren, werden die Arbeiten eine Woche vor dem 1. Advent bis Ende Dezember ausgesetzt.

Die folgenden Fotos zeigen den Sanierungsbedarf des Straßenabschnitts:

Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Innenstadt/Schlossbereich"

Am 18.7.2014 wurden die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das Sanierungsgebiet „Ahrensburger Innenstadt/Schlossbereich“ eingeleitet. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt/Schlossbereich der Stadt Ahrensburg erfolgte zum 05.06.2018.

Mit der VU wurde das Gebiet in das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zielt nicht nur auf den Erhalt einzelner historischer Gebäude, sondern ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere ab. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter in ihrer Gesamtheit zu erhalten.

Einzigartig für Schleswig-Holstein ist der barocke Stadtgrundriss der Ahrensburger Innenstadt. Im Stadtbild ist dies am Rondeel mit seinen darauf zulaufenden „drei Strahlen“ (Hamburger Straße, Hagener Allee und Manhagener Allee), der Anlage der Großen Straße und des Ahrensburger Schlossensembles zu erkennen.

Aufgrund des stetigen Wachstums in der Vergangenheit finden sich heute viele jüngere Gebäude aus den letzten Jahrzehnten in der Innenstadt wieder. Gleichzeitig gibt es denkmalgeschützte Gebäude, deren älteste aus dem dörflichen Ahrensburg des 16. Jahrhunderts stammen. Diesen Bestand gilt es zu erhalten.

Der Schwerpunkt der Städtebauförderung in Ahrensburg liegt auf der Sanierung, Modernisierung und Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie öffentlicher Gebäude. Beispiele hierfür sind die Sanierungen des Rathauses und der Hamburger Straße.

Anhand des städtebaulichen Zielkonzeptes sollen insbesondere Freiräume gestaltet, innerstädtische Räume miteinander verbunden, Lösungen für den ruhenden
Verkehr gefunden und das Stadtbild weiter qualifiziert werden. Um dies zu gewährleisten ist eine Sanierung im umfassenden Verfahren erforderlich.

Das Sanierungsgebiet

Das Sanierungsverfahren/Der Sanierungsvermerk

Gemäß der Sanierungssatzung wird die Sanierung im umfassenden Verfahren durchgeführt. Hierbei finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) §§ 136 bis 164 Anwendung. Zur Sicherung der Sanierungsziele wird durch das Grundbuchamt ein Sanierungsvermerk in das Grundbuch der Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes eingetragen. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) – und hier das besondere Städtebaurecht gemäß §§ 136 ff BauGB – zu beachten sind.

Der Sanierungsvermerk hat nur hinweisenden Charakter. Er belastet das Grundstück nicht und wird nach Abschluss des Sanierungsverfahrens wieder gelöscht, ohne dass für den Eigentümer Kosten entstehen.

Ausbau Hamburger Straße/Rondeel

Historie

Die Hamburger Straße wurde im 18. Jahrhundert unter H.C.v. Schimmelmann als Teil der barocken Stadtachse angelegt. Die Hamburger Straße ist Bestandteil der drei Strahlen (Straßenfächer), die axial auf das Rondeel zulaufen. Die drei Achsen wurden einheitlich als Lindenallee angelegt.


Die Hamburger Straße war lange Zeit Teil der Hauptverbindungstraße zwischen Hamburg und Lübeck und dementsprechend vom Verkehr belastet. In den 1960er Jahren wurde die Hamburger Straße entsprechend Ihrer Nutzung als Bundesstraße ausgebaut. Der historische Baumbestand wurde entfernt und die Lindenallee nur teilweise wieder angepflanzt.


Ende der 1980er Jahre / Anfang der 1990er Jahre wurde durch eine Umgehungsstraße (Woldenhorn) und die Schließung des Rondeels mit Pollern der Verkehr auf dem Teil der Hamburger Straße deutlich weniger. Der Straßenquerschnitt der Hamburger Straße wurde jedoch nie angepasst. Der barocke Dreistrahl wurde als Denkmal erkannt. Das Verfahren zur Unterschutzstellung läuft.


Mängel

Die Hamburger Straße ist aufgrund ihrer Oberfläche und ihres Unterbaus, der Gliederung des Straßenraums sowie mangelhafter Barrierefreiheit stark erneuerungsbedürftig.

Darüber hinaus konkurrieren verschiedene Verkehrsteilnehmer und Nutzungen um den wertvollen öffentlichen Raum: Autos, Radfahrer, Fußgänger, Lieferfahrzeuge, Hol- und Bringfahrten zum Ärztehaus, Auslagen der Geschäfte und Plätze für die Außengastronomie.

Unter der Dominanz des ruhenden Verkehrs und den schmalen Geh- und Radwegen leidet die Aufenthaltsqualität der Hamburger Straße und damit auch die Attraktivität der Einkaufsstraße. Platz zum Flanieren ist nicht vorhanden.

Für Radfahrer ist die Hamburger Straße ebenfalls unattraktiv aufgrund unklarer Verkehrsführung, wechselnde Oberflächengestaltung, zu schmale Wege und zu wenige und nicht mehr zeitgemäße Abstellanlagen.


Ziele der Neugestaltung

Bei der Neugestaltung werden die Ergebnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen, dem Verkehrskonzept sowie dem Konzept zur barrierefreien Gestaltung Innenstadt/Schlossbereich berücksichtigt. Ziele der Umgestaltung sind insbesondere die Anpassung des Straßenquerschnittes an die heutige Nutzung als Einkaufsstraße, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und die Wiederherstellung der historischen Lindenallee.

Der wertvolle öffentliche Raum wird neu verteilt, insbesondere dem Fußgänger wird hierbei mehr Platz und Aufmerksamkeit gegeben. Parkplätze und Straßenraum werden neu geordnet und neue Querungsmöglichkeiten insbesondere an den Durchgängen hergestellt. Barrieren werden abgeschafft und ein Leitsystem wird ergänzt. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt, um dem Fußgänger mehr Raum zum Flanieren geben zu können. Die Anzahl und die Qualität der Fahrradabstellanlagen soll erhöht werden.

Lageplan Hamburger Straße 


Den Bedarfen der Anlieger wird Rechnung getragen, indem die Hamburger Straße für den Individualverkehr erreichbar bleibt und im südwestlichen Bereich der Straße Parkmöglichkeiten für kurze Erledigungen (Ärztehaus, Lieferverkehr etc.) geschaffen werden.

Straßenquerschnitte Hamburger Straße 


Durch den Fokus auf die Fußgänger soll die Aufenthaltsqualität erhöht und die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden. Ergänzend dazu, dass dem Fußgänger mehr Raum gegeben wird, sollen attraktive Sitzgelegenheiten und mehr Grün geschaffen werden. Insbesondere die Wiederherstellung der historischen Lindenallee und Sichtbarmachung der drei Strahlen (barocke Stadtanlage) soll hierzu beitragen.


Städtebauförderung

Nachdem vorbereitende Untersuchungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurden, ist 2018 das Innenstadtkonzept beschlossen worden, welches die Grundlage für die Städtebauförderung in der Ahrensburger Innenstadt ist. Aus dem Innenstadtkonzept ging die Neugestaltung der Hamburger Straße als Maßnahme hervor.

Die Förderung der Einzelmaßnahme wurde im Mai 2021 beim Innenministerium beantragt. Von den geschätzten 3,8 Mio. € Baukosten (Stand. Jan. 2021) werden etwa 60% durch Bund und Land gefördert.

Stand der Planung bzw. Umsetzung

Im Juni 2020 wurde die Planung durch den Bau- und Planungsausschuss beschlossen. Im Dezember 2020 erhielt die Stadt die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für die Erneuerung und Umgestaltung der Hamburger Straße mit Wiederherstellung der Lindenallee als Auflage. Auf Grundlage der Planung fanden in den Jahren 2021 und 2022 bereits Baumfällungen sowie Sanierungen und Umlegungen von Leitungen statt. Die Antragstellung für eine Förderung der Maßnahme über die Städtebauförderung erfolgte im Juni 2021.

Am 18.09.2022 wurde durch den Bürgerentscheid "Lebendige Innenstadt" entschieden, dass öffentliche KFZ-Parkplätze in der Ahrensburger Innenstadt in mindestens gleicher Zahl hergestellt werden müssen, bevor die Anzahl der vorhandenen öffentlichen KFZ-Parkplätze reduziert werden darf. Da kurzfristig keine Flächen zur Verfügung stehen, auf denen Ersatz-Parkplätze für die zukünftig in der Hamburger Straße wegfallenden Parkplätze geschaffen werden könnten, kann die ursprünglich geplante Umgestaltung der Hamburger Straße nicht umgesetzt werden.
Derzeit wird nach alternativen Flächen für öffentliche Parkplätze gesucht, um die Hamburger Straße wie geplant umgestalten zu können.

Anliegerversammlung am 23. Juli 2019

Beschlossener Gestaltungs- und Ausbauvorschlag

Stadtmöblierung




Rathaussanierung

Sanierungszweck

Das Rathaus von Ahrensburg, entworfen durch den Architekten Karl-Heinz Scheuermann, wurde 1968-1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes ist Teil der Gesamtmaßnahme „Innenstadt/Schlossbereich“ des Städtebauförderungsprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz“, in das die Stadt Ahrensburgam 16. Oktober 2014 aufgenommen wurde. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Vor diesem Hintergrund soll neben der Sanierung des Haupthauses eine Erweiterung erfolgen. Das Projekt beinhaltet zudem die Errichtung einer urbanen Parkanlage im Bereich des östlichen Stormarnplatzes. Grundlage für Erweiterung und Parkanlage ist das 2020 durchgeführte Wettbewerbsverfahren.

Zeitliche Abwicklung

Der Abschluss der Sanierung ist für Sommer 2023 geplant. Der Bau des Erweiterungsbaus und des Urbanen Parks erfolgt nach Fertigstellung der Einzelmaßnahme „Sanierung Bruno-Bröker-Haus“ voraussichtlich ab 2026.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Auslobungsbroschüre, die hier zum Download bereit liegt.

Sanierung Bruno-Bröker-Haus

Sanierungszweck

Das Bruno-Bröker-Haus ist die älteste und größte Jugendfreizeiteinrichtung der Stadt Ahrensburg. Die Einrichtung weist einen hohen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Im Jahr 2019 wurde die Stadt Ahrensburg mit der Sanierung des Bruno-Bröker-Hauses auf ihren Antrag in das Sonderprogramm der Städtebauförderung – Investitionspakt Soziale Integration im Quartier – aufgenommen. Mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ fördert das Bundesbauministerium die Erneuerung sowie den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden. Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren. Dies können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser, Sport- und Spielplätze oder Jugendhäuser wie das Bruno-Bröker-Haus sein.

Die Förderquote des Sonderprogramms umfasst bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Am 16. März 2022 hat die Stadt den Zuwendungsbescheid über eine Förderung in Höhe von 2.817.166,93 EUR für die Sanierung des Objektes erhalten. Seit Mai 2020 plant bereits ein Team an Ingenieuren, Fachleuten und Nutzern die Sanierung und den Umbau der Einrichtung.

Historie

Das Bruno-Bröker-Haus ist die älteste und größte Jugendfreizeiteinrichtung der Stadt Ahrensburg und befindet sich im Zentrum der Stadt. Aufgrund seiner zentralen Lage in Ahrensburg und Nähe zu wichtigen Treff- und Mobilitätspunkten jugendlicher Menschen (Bahnhöfe, Schulen, City Center Ahrensburg und Sportstätten) hat das Bruno-Bröker-Haus eine hohe, auch überregionale, Anziehungskraft für viele Jugendliche. Insbesondere wenn diese aufgrund prekärer Wohn- und Familiensituationen keine ausreichenden Schutz- und Entfaltungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Zuhause vorfinden können, dient das Bruno-Bröker-Haus als zentrale Anlaufstelle.

Die Kombination aus dem Gebäude mit seinen vielfältigen Aufenthaltsräumen und dem Außengelände, mit Basketballfeld, mit Bolz- und Volleyballplatz und verschiedenen Sitzmöglichkeiten, erhöhen einerseits die Attraktivität der Einrichtung, benötigen aber auch eine angemessene Personalstärke, um jederzeit einer ausreichenden Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht nach zu kommen. Präventions- und Deeskalationsmaßnahmen bei übermäßigem Alkohol- und Drogenkonsum unterstreichen diese Notwendigkeit. Weiterhin befindet sich eine überwiegende Mehrheit der Besucher*innen in prekärer Lebenssituation, wie z.B. der Bezug von sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung, das Wohnen in Unterkünften oder wirtschaftliche und psychosoziale Problemsituationen.

Die Besucher*innen-Struktur des Bruno-Bröker-Hauses bietet traditionell ein multikulturelles Bild. Etwa zwei Drittel der fast 200 Besucher*innen des Bruno-Bröker-Hauses sind Geflüchtete bzw. Menschen mit Migrationshintergrund. Insgesamt sind unter den Besucher*innen aktuell 30 verschiedene Herkunftsnationen vertreten.

Jugendfreizeitstätte ist das Gebäude bereits seit Anfang der 50er Jahre. Damit ist es eines der ältesten Jugendhäuser in der Bundesrepublik Deutschland. Baulich besteht es aus mehreren Abschnitten, der ursprünglichen Villa (Bauteil D), vermutlich um die vorletzte Jahrhundertwende als Wohnhaus errichtet, dem ersten Anbau von 1956 mit dem großen Saal, Eingang und Werk- und Nebenräumen (Bauteil B und C) und einem weiteren Anbau von 1960 mit dem kleinen Saal im 1. OG sowie weiteren Räumen im EG (Bauteil A).

Derzeitige Nutzung

Im Bauteil D befinden sich im EG und OG im Wesentlichen Büroräume des Jugendzentrums und des Stadtjugendrings, ein Bandübungsraum und die zum großen Saal gehörige Bühne. Im Keller des Bauteils D gibt es Abstellräume, einen Brennofenraum und einen Teilkeller, der, zurzeit nur von außen zugänglich, von einem der Ahrensburger Fußballvereine genutzt wird.

Das Bauteil C beherbergt den Großen Saal (Raumhöhe über zwei Geschosse) mit Tresenanlage. Im Bauteil B befinden sich derzeit im EG der Haupteingang, WC-Anlagen, eine kleine Küche sowie Umkleide- und Duschräume für die angrenzenden Fußballplätze. Das OG beherbergt eine Fahrrad- und Holz-, sowie die Kreativwerkstatt und einen Medien- und Hausaufgabenraum. Unterhalb des Eingangsbereichs befindet sich ein Teilkeller, in dem die Heizung und weitere technische Installationen untergebracht sind. Im Bauteil A befinden sich im EG weitere Umkleide- und Toilettenanlagen für die Sportler. Im OG ist der kleine Saal untergebracht. Das Bauteil A verfügt über einen Keller, der als Materiallager von dem Sportverein genutzt wird.

Mängel, Sanierungsziele und wesentliche Maßnahmen

Die räumliche und hygienische Situation in den von den Sportlern genutzten Bereichen ist seit längerem unzureichend. Daher hat die Stadt Ahrensburg beschlossen, diese Funktionen in ein neu zu errichtendes Umkleidehaus zu verlagern. Daher werden diese Räumlichkeiten zukünftig für den gewachsenen Raumbedarf im Bereich der Jugendarbeit umgenutzt. Bauteil D: Hier sind nur geringe räumliche Änderungen vorgesehen; im EG werden zwei Büroräume mit einer großen Wandöffnung verbunden. Der Bandübungsraum im OG wird in das UG des Bauteils A verlagert. Der bisherige Bandübungsraum wird zum Besprechungs- und Spieleraum. Im UG von den Sportlern genutzte Räume werden künftig als weitere Abstellräume genutzt. Bauteil C: Der große Saal bleibt als solches i.W. unverändert, die Bühne wird vergrößert. EG Bauteil A und B: In diesem Bereich erfolgen die größten Änderungen. Die freiwerdenden Flächen der Umkleide- und Duschräume werden im Wesentlichen für Werkstätten (Holz-/Fahrrad- und Metallwerkstatt umgenutzt, die bisher nicht optimal im OG unterbracht sind. Erhalten bleibt im Bauteil B das Foyer, weiterhin verbleiben die Funktionen WC und Küche in veränderter räumlicher Anordnung. Neu hinzugekommen sind eine Spielecke zwischen Küche und Großem Saal und ein Aufenthaltsraum mit Sitzecke. Im Bauteil A wird im Bereich der heutigen WC-Anlagen ein barrierefreies WC neu hergestellt. OG Bauteil A und B: Der kleine Saal selbst bleibt unverändert und erhält über eine Wandöffnung Zugang zu einem Stuhllager, welches von der heutigen Kreativwerkstatt abgeteilt wird. Diese wird im Bereich der jetzigen Holz- und Fahrradwerkstatt eingerichtet. Zusätzlich entsteht ein Musikraum.

Da nur unzureichende (vor allem statische) Unterlagen zum Gebäude auffindbar waren, wurden in allen Bereichen im Vorwege bzw. planungsbegleitend durch eine Rohbaufirma Bauteiluntersuchungen durchgeführt und dokumentiert. Diese dienen einerseits als Basis für konstruktive und statische Entscheidungen in den Umbaubereichen, andererseits geben Sie Aufschluss über Aufbau und Zustand der untersuchten Bauteile. Ergänzend zu den vorgenannten Bauteiluntersuchungen wurden von der Fa. IBB, Hamburg, Sondierungen in den zweischaligen Bereichen der Außenwände vorgenommen, um die Art der Verankerung der Außenschale und einen eventuellen Handlungsbedarf festzustellen. Dabei wurde stichprobenartig der Hohlraum endoskopisch untersucht. Es galt die Fragestellung zu klären, ob die Verbindung der beiden Mauerwerksschalen mit Überbindern (die typisch für Baujahre um 1900 sind) oder mit Drahtankern erfolgte. Da Drahtanker erst ab Baujahren zwischen 1975 bis 1980 aus korrosionsbeständigem Edelstahl hergestellt wurden, weisen diese bei früheren Baujahren häufig Korrosionsschäden bis hin zum Totalverlust auf.

Es wurde festgestellt, dass in allen untersuchten zweischaligen Bereichen mit Luftschicht (auch im Bauteil D) Drahtanker verbaut sind, es wurden keine relevanten Schäden an den Ankern und somit kein Handlungsbedarf festgestellt.

Das Gebäude wurde fortlaufend baulich unterhalten, weist aber dennoch in allen Bereichen einen erheblichen allgemeinen altersbedingten Sanierungsstau auf. Dies betrifft insbesondere die schadhafte Dacheindeckung, unzureichende Dämmung (z.B. oberste Geschossdecke), schadhafte Fenster, Erneuerungsbedarf sämtlicher Oberflächen, Aktualisierungsbedarf im Bereich des Brandschutzes (z.B. Ertüchtigung der Kellerdecke im Bauteil D) und generell nicht mehr zeitgemäße technische Anlagen.

Auch wenn das Gebäude in Teilbereichen auch nach der Sanierung nicht in allen Teilen die heutigen Anforderungen an Neubauten erfüllen wird (z.B. im energetischen Bereich oder z.B. die nicht oder nur rudimentär vorhandene Abdichtung der Keller und erdberührten Bauteile), wird die Gebäudegrundsubstanz grundsätzlich als sanierungsfähig und vor allem auch vor dem Hintergrund der Historie des Gebäudes als sanierungswürdig angesehen.

Energetische Maßnahmen

Die Planung des Energiekonzepts erfolgt durch das Architektur- und Sachverständigenbüro Annett Bendfeldt, Ahrensburg. Näheres siehe Energiekonzept des Büros Bendfeldt. Wichtigste Maßnahmen im energetischen Bereich sind die Verbesserung der Wärmedämmung soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, die Erneuerung der kompletten Umstellung auf Holzpelletheizung und die Errichtung einer PV-Anlage auf Teilen der Dachflächen. Für die Lagerung des Brennstoffvorrats werden außerhalb des Gebäudes zwei unterirdisch angeordnete Betonbehälter vorgesehen. Überblick Dämmmaßnahmen: Dämmung der obersten Geschoßdecke zum unbeheizten Dachraum, Erneuerung des Großteils der Fenster, Hohlraumdämmung zweischaliger Mauerwerksbereiche, Dämmung der Rückseite des Gebäudes mit druckfestem WDVS, sowie weitere kleinere Maßnahmen. Aufgrund von (v.a. der geometrischen) Gegebenheiten im Bestand kann die Dämmung in Teilbereichen nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand verbessert werden. Dies betrifft z.B. die nicht unterkellerten erdberührten Fußböden im EG.

Haustechnik / Technische Ausrüstung

Die Haustechnik HLSE (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik) wird vom Büro ProKon-Plan aus Hamburg geplant. Die vorhandene Haustechnik wurde in allen Teilen von ProKonPlan in Augenschein genommen. Dabei stellte sich heraus, das sämtliche technischen Anlagen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen und größtenteils in einem schlechten Zustand sind. Im Ergebnis wurde entschieden, sämtliche technische Anlagen zu demontieren und entsprechend heutiger energetischer und funktionaler Anforderungen neu zu errichten.

Tragwerksplanung

Die Tragwerksplanung erfolgt durch das Ingenieurbüro Kreth, Ahrensburg. Im Entwurfs- und Abstimmungsprozess wurden die statischen Notwendigkeiten berücksichtigt und darauf geachtet, dass sich die Umbaumaßnahmen mit statisch angemessenen Eingriffen und vertretbarem Aufwand umsetzen lassen.

Brandschutzkonzept

Die Brandschutzplanung wird vom Büro Assmann Schmidt Ingenieure aus Lübeck erstellt. Die Ergebnisse der bisherigen Planung wurden in die Architekturplanung übernommen. Eckdaten Brandschutz:
Gebäudeklasse 3 nach LBO Schleswig-Holstein, keine Versammlungsstätte nach VStättVO Schleswig- Holstein, kein Sonderbau nach § 51 LBO. Aufgrund baulicher Gegebenheiten im Bestand ist zur Verbesserung der Sicherheit eine flächendeckende BWA (Brandwarnanlage) vorgesehen.

Schadstoffe

Das Baustofflabor IBB, Hamburg untersuchte das Gebäude hinsichtlich im Bestand vorhandener Schadstoffe. Bis auf kleinere Funde (z.B. asbesthaltiger Lüftungskanal, schadstoffhaltiger Bitumenkleber) waren die Befunde unauffällig.

Barrierefreiheit

Auf die heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit wird im Rahmen der der Sanierung geachtet.

Zeitliche Abwicklung

Die Planungen für die Sanierung des Objektes sind abgeschlossen. Beginn der Baumaßnahme ist das erste Quartal 2023. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2024 geplant.

Speicher am Gutshof

Sanierungszweck

Das Speichergebäude hinter dem Marstall wurde Anfang 2016 mit Mitteln des Städtebauförderprogramms erworben. Das historische Gebäude soll erhalten und einer neuen adäquaten Nutzung zugeführt werden. Diese muss grundsätzlich den Sanierungszielen der Stadt Ahrensburg für das Objekt entsprechen.

Die Sanierungsziele für das Objekt sind:

  • Sicherung der historischen Bausubstanz und des denkmalgeschützten Gutshofensembles
  • Integration einer Publikumswirksamen Nutzung
  • gastronomisches Angebot
  • Aufwertung des Außenbereiches und der Aufenthaltsqualität im direkten Umfeld des Speichers (Gutshofensemble)
  • Synergieeffekte (Kooperationsmöglichkeiten) zu anderen Nutzungen am Schloss-/Gutshofbereich
  • Prüfung, ob einzelne im Rahmen des Verfahrens eingereichte Nutzungen miteinander kombinierbar sind im Hinblick auf ein tragfähiges Gesamtkonzept

Zeitliche Abwicklung

Die Sanierung des Gebäudes ist aktuell frühestens ab dem Jahr 2026 möglich, abhängig von den verwaltungsinternen Kapazitäten. Bis dahin soll ein tragfähiges Konzept stehen, an dem gearbeitet wird. Die Ende 2022 durchgeführte Ideenwerkstatt bildet für die Konzeptentwicklung eine wichtige Grundlage.

Ideenwerkstatt Speicher Am Gutshof

Sanierung Villa Kunterbunt

Sanierungszweck

Die eingeschränkte Nutzbarkeit des Gebäudes durch den Sanierungsstau soll weitgehend aufgehoben werden. Die Institution „Villa Kunterbunt“ mit den Nutzern Stamm Inka im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder und die Lebenshilfe Stormarn (Verein für Menschen mit Behinderung) sind in Ahrensburg wichtige Anlaufstellen und sollten durch die Sanierung motiviert werden den langjährige Einsatz und Engagement weiterzuführen.  

Mängel, Sanierungsziele und wesentliche Maßnahmen

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Ertüchtigung der Dachkonstruktion, der Heizungsanlage, der Fassade, der Fenster und Schließanlagen, der Boden- und Wandbeläge, der Schließanlagen, der Sanitäranlagen, der Küchen sowie Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Zeitliche Abwicklung

Die Planung zur Sanierung des Objektes laufen seit 2022. Anvisiert ist die Sanierung des Objektes ab Ende 2023.

Grunderwerb nördlicher Marstall

Sanierungszweck

Der Grunderwerb ist eine im Innenstadtkonzept verankerte Einzelmaßnahme mit dem Ziel das komplette Marstallgebäude als Teil der historischen Gutshofanlage und zur Weiterentwicklung der kulturellen Nutzung zu sichern. Ein konkretes Nutzungskonzept ist noch zu erstellen.

Zeitliche Abwicklung

Der Kauf des Objektes ist für 2023 anvisiert. Konkrete Planungen zur Sanierung liegen aktuell nicht vor. Das Objekt ist voraussichtlich erst ab Ende der 2020’er Jahre wieder in Nutzung.

Hinweise

Was habe ich in einem Sanierungsgebiet zu beachten?

Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet und die Eintragung des Sanierungsvermerkes bieten den Eigentümern Vorteile und Schutz, bedeuten aber auch Verpflichtungen. Dies sind insbesondere die Auskunftspflicht und die Genehmigungspflicht.

Auskunftspflicht:

Während der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung besteht für Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Beteiligte gegenüber der Gemeinde oder dem Sanierungsträger eine Auskunftspflicht. Dies heißt die betroffenen Bürger müssen der Gemeinde oder dem Sanierungsträger alle Auskünfte erteilen, die diese für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme benötigen.

Genehmigungspflicht:

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Rechtsgeschäfte, Vorhaben beziehungsweise Maßnahmen der Genehmigungspflicht entsprechend den §§ 144/145 des Baugesetzbuches. Eigentümer müssen eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen, wenn sie zum Beispiel:

  • ihr Grundstück verkaufen,teilen oder

  • ein Erbbaurecht für das Grundstück bestellen wollen,

  • eine Hypothek auf das Grundstück aufnehmen wollen,

  • einen Miet- oder Pachtvertrag für das Grundstück auf eine Zeit von mehr als einem Jahr abschließen wollen,

  • ein Gebäude im Sanierungsgebiet errichten wollen,

  • an bestehenden Gebäuden Instandsetzungen und Modernisierungen vornehmen wollen, die den Wert wesentlich steigern oder die Fassade verändern.

Welche Vorteile ergeben sich durch das Sanierungsgebiet?

Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln können im Sanierungsgebiet verschiedene bauliche und strukturelle Maßnahmen finanziell gefördert werden. Dabei kommen stadtplanerische Maßnahmen, Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaus und auch private Modernisierungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden in Betracht.

Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder steuerlicher Vorteile ist immer der Abschluss eines Modernisierungsvertrages zwischen der Stadt beziehungsweise dem Sanierungsträger und dem Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. Wenn Sie eine Maßnahme im Sanierungsgebiet planen, informieren Sie sich bitte unbedingt vor Beginn bei der Stadt, ob eine finanzielle Fördermöglichkeit besteht. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht!

Gibt es steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet?

Nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EstG) können bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie erhaltende und gestaltende Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erhöht steuerlich abgesetzt werden. Nur auf der Grundlage eines Modernisierungsvertrages kann Ihnen eine Bescheinigung im Sinne des § 7h EstG ausgestellt werden.

Diese Hinweise sind als allgemeine Informationen zu verstehen. Eine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann nicht übernommen werden.

Aktuelle Informationen und Dokumente

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