Einsicht in das Bauaktenarchiv
Grundstückseigentümer/innen bzw. Bevollmächtigten (Makler/innen) steht grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zu. Hierzu nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Frau Cornehl über die nachfolgenden Kontaktdaten auf – gern per E-Mail (ein ausgefülltes Formular der Stadt Ahrensburg ist nicht erforderlich).
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadt Ahrensburg:
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Frau Claudia Cornehl Telefon:04102 77 270 |
Die Einsicht in Bauakten ist gebührenpflichtig und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. An Dienstagen, in der Zeit von Spontane Bauakteneinsichten können |
Bei grundsätzlichen Fragen rund um den Bauantrag bzw. die Baugenehmigung können Sie sich im Rahmen der Bauberatung
sowie der Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch hier informieren.
Wichtige Informationen
Anderen Beteiligten (§ 78 LVwG) des Verfahrens wird nur unter bestimmten Voraussetzungen Akteneinsicht gewährt.
Hierzu ist der Antrag auf Auskunft/Bauakteneinsicht von Dritten (nicht Grundstückseigentümer/in/ Makler/in – siehe oben) per E-Mail oder schriftlich zu stellen.
Das Formular finden Sie hier.
Das ausgefüllte Formular (mit ggf. Vollmacht) ist per E-Mail bitte an: bauaufsicht@ahrensburg.de zu senden. Per Post ist der Antrag zu richten an:
Stadt Ahrensburg, Stadtplanung/Bauaufsicht, Frau Nielsen, An der Strusbek 23, 22926 Ahrensburg.
Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass eine Gebührenpflicht bei der Bauakteneinsicht besteht. Hierzu ist die Kostenübernahmeerklärung einzureichen.
Es ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig alle Unterlagen in einer Bauakte als personenbezogene Daten angesehen werden.
Nachbarn/innen haben nur Anspruch auf Einsicht in Bauakten eines angrenzenden bzw. benachbarten Grundstücks, sofern sie in ihren Nachbarrechten verletzt sein können. Haben Bauherren/innen eine Baugenehmigung oder einen Vorbescheid für ein Bauvorhaben erhalten, können Nachbarn/innen, diesen Bescheid, den Lageplan und die Ansichten des Vorhabens bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen, sofern nachbarrechtliche Belange betroffen sind. Nehmen Nachbarn/innen
Einsicht in die Bauakte, können sie auch Scans der zuvor genannten Unterlagen erhalten.
Mietern/innen einer Wohnung oder eines Hauses oder Pächtern/innen eines Grundstücks sind grundsätzlich keine Nachbarn/innen im Sinne des öffentlichen Baurechts, weil sie ihre Rechte über die Vermieter/innen bzw. Verpächter/innen geltend machen können.
Die Bauakteneinsicht in die teilweise nur noch bei der Bauaufsichtsbehörde vorhandenen, wichtigen Dokumente findet grundsätzlich nur bei der
Bauaufsichtsbehörde statt, die die Akten führt (vgl. auch § 88 Abs. 4 LVwG).
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
- Vollmacht, falls für eine andere Person Einsicht in die Bauakte genommen werden soll
- ggf. Eigentumsnachweis
Gebühren:
Die Versendung von erbetenen Scans aus der Bauakte ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richten sich nach der Tarifstelle 5 und 18 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Ahrensburg vom 31.01.2014.
Katasterauszüge
Sollten Sie einen Katasterauszug benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Katasteramt in Lübeck:
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Brolingstraße 53 b – d
Abteilung 4 - Standort Lübeck - Liegenschaftskataster -
23554 Lübeck
- Telefon: 0451 30 09 00
- Fax: 0451 30 09 01 49
- E-Mail: Poststelle-Luebeck@LVermGeo.landsh.de
- Internet: Website besuchen
Grundstückspreise
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn ermittelt in zweijährigen Abständen die Bodenrichtwerte.
Weitere Informationen des Gutachterausschusses:
Auf der Internetseite des Kreises Stormarn können Sie zahlreiche weitere Formulare und Dokumente zu bauaufsichtlichen Verfahren herunterladen. Hier gelangen Sie direkt zur Seite des Kreises Stormarn.