Erklärung der Barrierefreiheit
Die Stadt Ahrensburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ahrensburg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Website der Stadt Ahrensburg verfügt über folgende Barrierefrei-Tools:
- Vorlesefunktion
- Kontrastfunktion
- Schriftvergrößerungsfunktion
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollumfänglich barrierefrei, da einfache Sprache bisher nur für bestimmte Inhalte bereitgestellt wird.
Dokumente: Die große Anzahl zugänglicher Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Die Dokumente werden sukzessive in die Barrierefreiheit überführt. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Kartographische Darstellungen: Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Redaktionelle Inhalte (teilweise): Auf Grund der Vielzahl und Komplexität der Inhalte, ist eine „einfache Sprache“ nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden teilweise bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet, die nicht barrierefrei darstellbar sind.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte
Die Website der Stadt Ahrensburg verfügt ganzheitlich über folgende Barrierefreiheiten:
- Vorlesefunktion
- Kontrastmodus
- Schriftvergrößerung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf von der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein vom 01.03.2024 vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unsere verantwortliche Stelle:
Stabstelle - Feuerwehr/Presse
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 / 77 -0
E-Mail: info@ahrensburg.de (mit Betreff „Barrierefreiheit“)
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle unter: www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de