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Informationen zur geplanten S4 und Gütertrasse

Das Projekt der neu geplanten S-Bahn Linie 4 beinhaltet die Strecke von Hamburg nach Bad Oldesloe. Hierfür ist die Erweiterung der Gleisanlagen von Hamburg bis Ahrensburg-Bahnhof um zwei zusätzliche Gleise und anschließend um ein weiteres Gleis vorgesehen.

Parallel dazu ist im Bestand bereits eine Fernbahnstrecke vorhanden, die durch den Regional- und Fernverkehr als auch den Güterverkehr genutzt wird.

Der geplante Ausbau der Trasse geht einher mit daraus resultierenden weiteren Baumaßnahmen. Dazu gehören weitere Infrastrukturprojekte (z.B. Brücken und Bahnstationen), Lärmschutzwände als auch die naturschutzrechtliche Kompensation und Ausgleich geplanter Eingriffe in die Natur.


Einwohnerversammlung am 27.09.2023

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

Gremium: Einwohnerversammlung

Datum: 27.09.2023

Ort, Raum: Ahrensburg, Alfred-Rust-Saal, Wulfsdorfer Weg 71

Beginn: 19:00 Uhr

Nach § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg kann die Tagesordnung der Einwohnerversammlung ergänzt werden,
wenn mindestens 30 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

  3. S-Bahn Linie S 4 von Hamburg nach Bad Oldesloe. Planfeststellungsabschnitt 3: Landesgrenze Hamburg /Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz

Pressemitteilung zur Einwohnerversammlung am 27. September 2023

Berechtigt zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung sind ausschließlich Ahrensburger Einwohner*innen. In der Einwohnerversammlung können Anregungen und Vorschläge gestellt werden. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 30 Prozent der anwesenden Einwohner*innen abgegeben werden. Mit diesen Anregungen muss sich die Stadtverordnetenversammlung befassen.

Für Anregungen, die als Einwände im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht werden sollen, muss allerdings die rechtliche Zulässigkeit gegeben sein. Eine entsprechende Prüfung wird durch einen Fachanwalt im Nachgang zur Einwohnerversammlung vorgenommen.

Die DB Netz AG plant den Bau der S4, die von Hamburg Altona nach Bad Oldesloe führen soll. Hierfür wurden/werden für den Ausbau der Strecke von Hamburg Hasselbrook bis Ahrensburg-Gartenholz insgesamt drei Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Das Gebiet der Stadt Ahrensburg liegt im Planfeststellungsabschnitt 3.

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG (Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung) alter Fassung liegen in der Zeit vom

26. September 2023 (Dienstag) bis einschließlich 25. Oktober 2023 (Mittwoch)
von Montag bis Freitag: 9.00–17.00 Uhr im

Peter-Rantzau-Haus
- 1. Obergeschoss -
Manfred-Samusch-Straße 9
22926 Ahrensburg

aus.

Zu Beginn der Einwohnerversammlung wird es drei Kurzvorträge zur Einführung in das Thema geben:

Der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Eckart Boege, wird die Rolle und Zuständigkeiten der Stadt Ahrensburg im Planfeststellungsverfahren darstellen. Die Nah.SH wird erläutern, wie sich die ÖPNV-Anbindung Ahrensburgs durch die S4 verändert. In einem weiteren Kurzvortrag wird die Bahn den aktuellen Stand der S4-Planung vorstellen.

Bürgervorsteher Stukenberg sagt dazu:

Ich freue mich darüber, dass nach längerer Zeit wieder eine Einwohnerversammlung stattfindet und hoffe auf viele Besucher*innen, auf einen vollen Alfred-Rust-Saal und auf eine konstruktiv-kritische
Diskussion über dieses wichtige Thema.

gez. Benjamin Stukenberg

Informationen zum Projekt S4 und Gütertrasse

Das Projekt zum Ausbau der S4 und Gütertrasse ist ein Gemeinschaftsprojekt von Hamburg und Schleswig-Holstein, die die DB Netz AG mit der Planung und Umsetzung beauftragt haben. Die zentrale Kommunikation und Veröffentlichung von Unterlagen obliegt somit der DB Netz AG.

An dieser Stelle soll daher auf die zentralen Links verwiesen werden:

Darüber hinaus bestehen zahlreiche Publikationen von Interessensgemeinschaften und Expert*innen, die Links finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

»Dialogveranstaltung Gütertrasse« vom 27.10.2022

Im Forum des Schulzentrums Am Heimgarten fand am 27.10.2022 um 18Uhr eine Dialogveranstaltung statt. An dieser nahmen neben einer Vielzahl von interessierten Gästen auch zahlreiche Expert*innen teil: von planenden Akteuren der Bahn, über Interessensgemeinschaften, dem Bürgermeister und weiteren Vertreter*innen der Verwaltungen.

Den Rückblick auf die Veranstaltung mit der Aufzeichnung können Sie weiterhin unter folgendem Link abrufen:


Fragen und Anmerkungen im Zuge der Dialogveranstaltung vom 27.10.2022

Zu Beginn der Dialogveranstaltung konnten alle Anwesenden offene Fragen und Anmerkungen auf Kärtchen notieren. Insgesamt sind hierdurch 80 Notizen eingegangen. Da diese nicht vollumfänglich im Zuge der Veranstaltung besprochen werden konnten, erfolgt an dieser Stelle die Dokumentation und Stellungnahme.

1. STRECKENPLANUNG

• Warum wird die Strecke der Bahn durch die Orte nicht in einen Trog gelegt? Dann brauchen wir keine Wände.
DB Netz AG: Die Kosten für eine Troglösung sind um ein Vielfaches höher als die der aktuellen Planung. Die Bauzeit würde sich für den Bereich Ahrensburg in etwa verdoppeln. Der Zugverkehr wäre zudem während der Bauzeit stark eingeschränkt. Die Fremdgrundinanspruchnahme wäre ebenfalls deutlich höher. Aufgrund des hohen Materialbedarfs ist eine Troglösung auch aus umwelttechnischer Sicht bedenklich.  Da die querenden Straßen in Ahrensburg zurzeit unter der Bahntrasse durchgeführt werden, müssten diese ebenfalls tiefer gelegt werden, was zu großen Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum führen würde.

• Gibt es eine unabhängig vom „Auftraggeber DB“ geprüfte alternative Streckenführung inklusive Kostenprognose und wird diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn nein, warum nicht?
DB Netz AG: Die Streckenführung einer S-Bahn zwischen Hamburg und Ahrensburg ist alternativlos und wurde unabhängig vom “Auftraggeber DB” durch die Länder Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg festgelegt. 

1.1. Streckenabschnitte

• Warum kann die S4 nicht in Rahlstedt enden?
DB Netz AG: Grundsätzlich wird bei Verkehrsprojekten versucht, mit so wenig Neubau wie möglich, die bestmögliche Betriebsbedingung herzustellen. So wurden auch bei der S4 mit sogenannten Eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Untersuchungen unterschiedliche Gleisvarianten modelliert und mit Simulationsprogrammen getestet. Ein S-Bahn auf eigenen Gleisen nur bis Hamburg Rahlstedt erwies sich dabei in der Betriebs- und Planungsqualität als mangelhaft.

• Welche wirtschaftliche Ersparnis würde S4 nur bis Rahlstedt bringen? (Baustraße, Brücke, Gleise, keinen Lärmschutz)
DB Netz AG: Der Bau einer S-Bahnstrecke nur bis Hamburg Rahlstedt wäre hinsichtlich der Kosten niedriger, jedoch betrieblich nicht sinnvoll und umsetzbar.

• Was hat Oldesloe von der S-Bahn?
DB Netz AG: Nach unserem Kenntnisstand werden die RE-Züge in gleicher Taktung Bad Oldesloe anfahren und die RB-Züge werden durch die S-Bahnzüge der S4 ersetzt. Dies verbessert vornehmlich die Umsteigebeziehungen von und nach Bad Oldesloe.

• Warum muss zwischen Ahrensburg und Hamburg 4-gleisig ausgebaut werden und zwischen Ahrensburg und Lübeck nicht?
DB Netz AG: Der Betrieb einer S-Bahnlinie ist vorerst nur bis Bad Oldesloe vorgesehen. Der angestrebte 10-Minuten-Takt von und nach Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit erfordert zwei zusätzliche S-Bahn-Gleise. Aufgrund der niedrigeren Taktung ab Ahrensburg kann ab hier die S-Bahn auf den bestehenden Gleisen verkehren.

• Wird es Probleme geben, durch die Eingliederung der S4 hinter Gartenholz auf die Bestandsstrecke?
DB Netz AG: Die Eingliederung der S4 auf die Bestandsstrecke wurde im Zuge der Planung geprüft. Von Problemen ist nicht auszugehen.

2. GÜTERTRASSE/GÜTERVERKEHR 

• Wohin werden die Güter transportiert? Nach Ahrensburg? Bargteheide? Bad Oldesloe? Hamburg?
DB Netz AG: Die Frage können wir leider nicht beantworten. Das Projekt S-Bahn S4 ist ein reines Nahverkehrsprojekt und befasst sich nicht mit dem Transport von Gütern und deren Bestimmungsorte. Grundsätzlich haben Güterzüge regionale, überregionale und internationale Ziele wie bspw. Rotterdam, den Mittelmeerraum und Skandinavien.

• Gibt es irgendeinen Grund, den Güterverkehr auf d. Bestandsstrecke unterbindet?
DB Netz AG: Es gibt keinen Grund, den Güterverkehr auf der Bestandsstrecke zu unterbinden. Das Schienennetz der DB Netz AG steht jedem Zugangsberechtigten bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zu Nutzung offen.

• Wie viele Güterzüge werden aus Skandinavien erwartet?
DB Netz AG: Für den Prognosehorizont 2030 werden auf der Bestandsstrecke 1120 im Abschnitt Ahrensburg – Wandsbek 50 Güterzüge tagsüber und 38 Güterzüge nachts erwartet.

• Gibt es Erweiterungsmöglichkeiten für Güterverkehr auf der geplanten Trasse (in der Zukunft)?
DB Netz AG: Diese Frage kann aus dem Projekt heraus nicht beantwortet werden. Ansprechpartner für dieses Thema ist der Bund.

• Welchen Sinn hat es, Güterverkehr durch Wohnstädte zu leiten?
DB Netz AG: Die Strecke zwischen Lübeck und Hamburg ist seit Jahrzehnten eine Güterstrecke und wird seit jeher als Gütertrasse genutzt.

• Wie viel Güterverkehr wird durch die S4/Hinterlandanbindung FBQ von der Straße auf die Schiene verlagert?
DB Netz AG: Die Frage kann aus dem Projekt heraus nicht beantwortet werden. Es liegen uns hierzu keine Angaben vor. 

2.1. Gütertrassenalternative an der A1

• Welche Interessen wirken hier um die Autobahntrasse nicht näher zu untersuchen? Heute wird argumentiert: Es ist zu teuer eine andere Trasse näher zu untersuchen: ha, ha, ha!

• Warum keine neue Gütertrasse entlang der Autobahn + S4 auf der alten Trasse?

• Warum wird nicht eine Trasse entlang der Autobahn A1 gebaut? Thema Schall- und Naturschutz!
DB Netz AG: Die Antwort bezieht sich auf die drei Fragen zum Thema alternative Gütertrasse. Im Zuge der Erstellung der Planung wurde eine alternative Streckenführung entlang der Autobahn A1 untersucht und aufgrund der Vielzahl an Konflikten insbesondere im Bereich Naturschutz verworfen. Die Alternativenprüfung ist Bestandteil der Planungsunterlagen (Unterlage 1: Erläuterungsbericht) und kann, sobald die Unterlagen ausliegen, eingesehen werden.

3. TAKTUNG

• Langsamer als heute, weil viel mehr Haltepunkte. Vorteil für Ahrensbürger?
DB Netz AG: Eine zuverlässige S-Bahn, welche im 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit verkehrt. Darüber hinaus bietet die S4 viele neue und vor allem bessere Umsteigebeziehungen entlang der Strecke (beispielsweise zum Hamburger Flughafen) und umsteigefrei in die Hamburger Innenstadt

• Wird die Fahrzeit mit der S4 zwischen HH Hbf und Ahrensburg länger oder kürzer?
DB Netz AG: Die Fahrzeit der S-Bahn wird sich gegenüber den heutigen RB-Zügen verlängern. Bei Fahrten z.B. über den Hamburger Hauptbahnhof hinaus relativiert sich diese Fahrtzeitverlängerung, da man nicht mehr umsteigen muss. Als schnelle Verbindung zwischen Ahrensburg und Hamburg werden weiterhin die RE-Halte zur Verfügung stehen

• Warum fährt die Regionalbahn nicht alle 10 Minuten?
DB Netz AG: Eine Regionalbahn würde für einen 10-Minuten-Takt ebenfalls zwei zusätzliche Gleise benötigen. Auf der Bestandsstrecke wäre bei den heutigen Verkehren kein 10-Minuten-Takt der Regionalbahn möglich.  Zudem wird der öffentliche Personennahverkehr von den jeweiligen Bundesländern bestellt. In Schleswig-Holstein ist dies die nah.sh

• Ist die S4 für Bahnfahrer*innen tatsächlich praktischer als die eh schon regelmäßig fahrende Regionalbahn?
DB Netz AG: Die S4 verkehrt in der zwischen Ahrensburg und Hamburg im 10-Minuten-Takt. Durch die S4 verbessern sich die Umsteigemöglichkeiten (beispielsweise um Hamburger Flughafen) und viele Ziele in der Hamburger Innenstadt sind umsteigefrei erreichbar. Die eigenen Gleise sorgen für mehr Verlässlichkeit

• Die neue S4 ist langsamer als aktuell die RB, besser im Takt als aktuell. Ist das besser als ohne S4?
DB Netz AG: Die Frage verstehen wir nicht.

4. LÄRM

• Gibt es auch Lärmschutz ohne S4?
DB Netz AG: Der geplante Lärmschutz in Ahrensburg wird nur mit dem Bau der S-Bahnlinie S4 umgesetzt.

• Wird es Schallschutzwände im Tunneltal zur Siedlung am Hagen geben?
DB Netz AG: Im Bereich des Wohngebietes Brauner Hirsch/Am Hagen ist eine Lärmschutzwand südlich/südöstlich der bestehenden Strecke 1120 mit einer Höhe von 3 m geplant.

• Wo GENAU werden Lärmschutzwände gebaut?
DB Netz AG: Zum Schutz der von Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV betroffenen Bebauung, wurde ein umfangreiches Lärmschutzkonzept mit aktiven Schallschutzmaßnahmen erarbeitet. Dies umfasst Lärmschutzwände mit Höhen von 3 m bis 6 m auf der Nordwestseite und in Teilbereichen an der Südostseite.  Die genauen Standorte der Lärmschutzwände können bei der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingesehen werden. 

4.1. Optik der Lärmschutzwände

• Können die Lärmschutzwände gegen Sprayer geschützt werden?
DB Netz AG: Es gibt Anti-Graffiti-Beschichtungen, mit denen Lärmschutzwände imprägniert werden können. Dadurch haftet die Graffiti-Farbe schlechter an den Bauwerken und diese lassen sich erheblich leichter reinigen.  Speziell für die vorgestellten innovativen Lärmschutzwände ist die Verwendung einer Schutzfolie möglich, mittels derer sich Graffitis leichter entfernen lassen.  Beispiele aus anderen Regionen zeigen, dass Lärmschutzwände, die besonders gestaltet sind, nicht mit Graffitis beschmiert werden. Beispielsweise sind die Lärmschutzwände am Haltinger Bahnhof in Weil am Rhein mit historischen Bildern versehen. Diese Lärmschutzwände sind seit ihrer Errichtung im Mai 2021 nicht mit Graffitis beschmiert worden.

• Transparente Wände – Einladung für Sprayer?
• Wie sieht es mit niedrigem Lärmschutz auf Radhöhe aus?
DB Netz AG: Im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens wurden niedrige Schallschutzwände (nSSW) in Höhe von 0,55 m untersucht. Im Fall der vorliegenden Grenzwertüberschreitungen sind diese Schallschutzwände jedoch kaum geeignet, die erforderlichen Pegelminderungen zu erreichen.
Die erzielbaren Pegelminderungen mit niedrigen Schallschutzwänden betragen am wandnahen Gleis in 3,5 m Aufpunkthöhe etwa 2 dB für Personenzüge und 3 dB für Güterzüge (nSSW-Höhe 55 cm). Dem steht eine Minderung einer 2,0 m hohen konventionellen Referenzlärmschutzwand mit 10 dB entgegen (Güterzüge).

• Werden die Lärmschutzwände zur Verschönerung mit Kletterpflanzen begrünt?
DB Netz AG: In gewissen Bereichen ist eine Begrünung umsetzbar. Eine mögliche Begrünung wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Ämtern gewählt.

• Wie oft muss die Lärmschutzwand geputzt werden?
DB Netz AG: Die vorgestellte innovative Lärmschutzwand ist mit Schlitzen ausgestattet, sodass Schmutz zusammen mit dem Regenwasser nach unten abgeleitet werden kann. Darüber hinaus erfolgt die Reinigung der Lärmschutzwand im Zuge der Wartungsarbeiten. 

4.2. Neue Variante der Lärmschutzwände

• Wann steht die Variante der Schallschutzwand fest?
DB Netz AG: Die DB Netz AG hat im Zuge der Planungserstellung verschiedene Schallschutzkonzepte geprüft und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde sich für ein Konzept entschieden, welches bei der technischen Planung berücksichtigt wurde. Dieses Konzept kommt den gesetzlichen Anforderungen nach aktivem und passivem Schallschutz nach.

• LSswd aus Glas: Wer reinigt diese vom Bremsstaub und Graffiti? à vertraglich regeln!
DB Netz AG: Die vorgestellte innovative Lärmschutzwand ist mit Schlitzen ausgestattet, sodass Schmutz zusammen mit dem Regenwasser nach unten abgeleitet werden kann. Darüber hinaus erfolgt die Reinigung der Lärmschutzwand im Zuge der Wartungsarbeiten.

• Wie sehen die neuen fast zertifizierten Lärmschutzwände nach 2-3 Jahren aus? Ich kenne keine ohne Graffiti.
DB Netz AG: Es gibt Anti-Graffiti-Beschichtungen, mit denen Lärmschutzwände imprägniert werden können. Dadurch haftet die Graffiti-Farbe schlechter an den Bauwerken und diese lassen sich erheblich leichter reinigen.  Speziell für die vorgestellten innovativen Lärmschutzwände ist die Verwendung einer Schutzfolie möglich, mittels derer sich Graffitis leichter entfernen lassen.  Beispiele aus anderen Regionen zeigen, dass Lärmschutzwände, die besonders gestaltet sind, nicht mit Graffitis beschmiert werden. Beispielsweise sind die Lärmschutzwände am Haltinger Bahnhof in Weil am Rhein mit historischen Bildern versehen. Diese Lärmschutzwände sind seit ihrer Errichtung im Mai 2021 nicht mit Graffitis beschmiert worden.

4.3. Lautstärke

• Wie hoch wäre die Dezibelzahl beim Güterverkehr? Unterschied „alte“ und „neue“ Schallschutzwand?
DB Netz AG: Die “neuen” transparenten Wände müssen den gleichen Kriterien genügen wie die konventionellen lärmabsorbierenden Wände. Für die Anwohner:innen entlang der Strecke gibt es daher keinen Unterschied, ob die transparenten oder die herkömmlichen Lärmschutzwände gebaut werden.

• Schallschutz – Was ist mit Bodenschall/Vibrationen? Fahren nur modernste Wagons über die Strecke?
DB Netz AG: Im Planfeststellungsabschnitt 3 liegen aufgrund der Abstände zwischen den Wohngebäuden und der Bahnstrecke sowie der geringen geplanten Änderungen der Gleislage günstige Randbedingungen vor. Darüber hinaus werden als Maßnahmen zum Erschütterungsschutz besohlte Schwellen zur Vermeidung des ungünstigen Einflusses von neuen Weichen vorgeschlagen. Seit dem Fahrplanwechsel 2020/21 ist der Einsatz lauter Güterwagen in Deutschland verboten.

• Wie wirkt sich der Lärmschutz auf die Bewohner der Stadtresidenz (Am Bahnhof) aus?
DB Netz AG: Das umfangreiche Lärmschutzkonzept, das zum Schutz, der von Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV betroffenen Bebauung erarbeitet wurde, schützt die Bewohner der Stadtresidenz vor einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte.

• Welche BImSchV-Grenze gilt in der Parkallee/Kaiser Wilhelm?
DB Netz AG: In der Parkallee sowie Kaiser-Wilhelm-Allee gelten die Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV für reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts.

• Wie werden Anwohner während der Bauphase nachts zwischen 0:00 und 5:00 Uhr vor Baulärm geschützt? Hotel? Keine Bauarbeiten? …?
DB Netz AG: Grundsätzlich ist die DB Netz AG bemüht besonders lärmintensive Arbeiten tagsüber durchzuführen. Darüber hinaus wird bei der Ausschreibung der Bauleistungen ein Augenmerk auf lärm- und erschütterungsarme Geräte und Bauverfahren gelegt. Sollten während der Nacht dennoch lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden müssen, so werden die betroffenen Anwohner:innen hierüber im Vorfeld informiert und eine alternative Übernachtungsmöglichkeit (Hotel) angeboten.

5. NATUR UND UMWELT

• Nach dem UVP-Gesetz muss die DB auch Auswirkungen der Planung auf die Umgebung prüfen. Warum ist dies nicht ausreichend geschehen?
DB Netz AG: Die DB hat im Zuge der Genehmigungsplanung die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung durch unabhängige Gutachter überprüfen lassen. Diese sind in zahlreichen Gutachten dargestellt. Die Auswirkungen aus der Planung werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

• Der Verein der das Stellmoorer Tunneltal betreut und pflegt: Jordsand wurde nicht beteiligt. Warum nicht?
DB Netz AG: Die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 3 werden öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung kann sich auch der Verein Jordsand beteiligen und seine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben abgeben.

• Wir reden über Naturschutz und hier wird ein Naturschutzgebiet einfach geopfert. Warum?
DB Netz AG: Der Ausbau der S4 wurde so geplant, dass möglichst wenig Eingriffe in das Naturschutzgebiet stattfinden. Unvermeidbare Eingriffe werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

• Kunststoffbremsen: Abrieb im Grundwasser im Naturschutzgebiet!? Mikropartikel!
DB Netz AG: Auf die Auswahl der später auf der Strecke eingesetzten Fahrzeuge hat das Projekt S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe keinen Einfluss. Bei der Fahrzeugbeschaffung durch die einzelnen Unternehmen werden jedoch der Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.

5.1. Naturschutzgebiet

• Warum fährt die S-Bahn nicht schon seit Jahren? Warum braucht man dafür 2 extra Gleise im Naturschutzgebiet?
DB Netz AG: Die Planung benötigt mehrere Jahre aufgrund umfangreicher Prüfung, Planung und der Erstellung notwendiger Gutachten. Die zusätzlichen Gleise werden nicht im Naturschutzgebiet, sondern auf der dem Naturschutzgebiet abgewandten Seite westlich der bestehenden Gleise errichtet.

• Warum wird das Naturschutzgebiet nicht ernst genommen?
DB Netz AG: Die Auswirkungen der Planung auf das Naturschutzgebiet wurden durch unabhängige Gutachter:innen überprüft. Diese sind in zahlreichen Gutachten dargestellt. Die Auswirkungen aus der Planung werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

5.2. Fauna

• Wie sind die Auswirkungen auf die Tierwelt?
DB Netz AG: Die Auswirkungen auf die Tierwelt können den, im Rahmen der Genehmigungsplanung erstellten Gutachten entnommen werden. Die Gutachten werden mit allen anderen für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen öffentlich ausgelegt.

• Wo soll die von Ihnen in der Presse gewünschte Wildquerung entstehen?
DB Netz AG: Die aktuelle Planung sieht keine Wildquerung vor. Darüber hinaus wurde von Seiten der DB Netz AG in der Presse zu keinem Zeitpunkt eine Wildquerung genannt.

• Welche Tiere haben Wildwechsel? Rot-/Damwild/Amphibien/…
DB Netz AG: Trassenquerungen sind durch alle Tiere möglich.

5.3. Ausgleich

• Die Ausgleichsflächen für zerstörte Flächen sind ein Witz. Wer denkt sich das aus?
DB Netz AG: Der Kompensationsflächenbedarf ergibt sich aus den umweltfachlichen Kartierungen und den Flächenbedarfen der technischen Planung. Die genaue Berechnung der Kompensationsflächenbedarfe ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen. Dieser wird mit allen anderen für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen öffentlich ausgelegt.

• Wo erfolgt die Grünflächenkompensation? Vermutlich weit entfernt und nicht dort wo Grünflächen vernichtet werden.
DB Netz AG: Die Ausgleichsflächen befinden sich hauptsächlich direkt im FFH-Gebiet. Die Grünflächenkompensation erfolgt in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet.

• 250.000² Naturschutzgebiet werden zerstört. Wie machen Sie das wieder gut?
DB Netz AG: Alle geplanten Kompensationsmaßnahmen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden und der Kompensationsbedarf wurde nach gesetzlichen Vorgaben ermittelt. Dieser wird mit allen anderen für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen öffentlich ausgelegt.

6. BRÜCKE TUNNELTAL

• Blick auf das Tunneltal von der geplanten Brücke? Ist das ein Witz?
• Wie kann man die Brücke im Tunneltal verhindern?
DB Netz AG: Die Bahn verfolgt seit Jahren konsequent das Ziel, höhengleiche Kreuzungen/Bahnübergänge aufzuheben. Damit entfallen Wartezeiten an geschlossenen Schranken und der Verkehrsfluss auf der Straße wird deutlich reibungsloser. Zudem sinkt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen beträchtlich, da sich Züge und Straßenverkehrsteilnehmer nicht mehr an höhengleichen Kreuzungen begegnen.  Gemäß einem Gutachten zur Südtangente der Stadt Ahrensburg mit aktuellen Verkehrszahlen, die der Stadt vorliegen, ergab die Verkehrserhebung in 2018 eine aktuelle werktägliche Verkehrsbelastung von ca. 8.800 Kfz/24h auf der Straße Brauner Hirsch.  Der Bahnübergang wird benötigt, um die vorhandenen Wegebeziehungen und Verkehrsströme der Stadt Ahrensburg aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus hatten sich die Bürger:innen und die Stadt Ahrensburg ausdrücklich für den Erhalt der Straßenverbindung ausgesprochen. Der Brückenneubau kann, wie oben beschrieben, aus Sicherheitsgründen nicht entfallen.

7. ARCHÄOLOGIE

• Werden im Bereich der Baustraßen auch Suchgräben für Artefakte durchgeführt?
DB Netz AG: Nach aktuellem Planungsstand sind keine Suchgrabungen im Bereich der Baustraßen vorgesehen, da dafür keine Tiefbauarbeiten notwendig sind. An anderer Stelle im Tunneltal sind Flächen für Ersatzgrabungen mit dem Archäologischen Landesamt abgestimmt.

• Würde ein „Super“fund den Bau der Trasse unterbrechen?
DB Netz AG: Sollte es im Zuge der Bauarbeiten zu archäologischen Funden kommen, liegt es im Ermessen des archäologischen Landesamtes, diese zu bewerten.

8. SONSTIGES

• Bleibt der RE-Halt in Ahrensburg? Wenn nicht, warum nicht?
DB Netz AG: Die Regionalverkehre werden durch die Aufgabenträger der jeweiligen Bundesländer bestellt. In Schleswig-Holstein ist es die NAH.SH. Eine Änderung bei den RE-Halten in Ahrensburg ist nach unsrem Wissen aktuell nicht vorgesehen.

• Ist die S4 wirklich die Trennung einer Stadt, eines wertvollen Lebensraumes und die Zerstörung eines ökologisch und archäologisch bedeutenden Gebietes wert?
DB Netz AG: Die Planungen zur S4 führen aus unserer Sicht nicht zu einer Trennung der Stadt Ahrensburg. Die bereits bestehende Trasse wird um zwei Gleise erweitert.

• Die Aufzüge am Bahnhof Ahrensburg sind von Oktober 22 bis Ende 23 außer Betrieb. Hat das etwas mit der S4 zu tun?
DB Netz AG: Nein, dies steht nicht im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten zur S-Bahn S4 (Ost).  Die Information im DB Navigator bezieht sich auf den Austausch von Aufzügen auf mehreren Stationen entlang der Strecke bis Lübeck, beispielsweise auch im Lübecker Hbf. Der Austausch der Aufzüge in Ahrensburg dauert nicht ein ganzes Jahr.

• Welche Baustraßen sind geplant? Gibt es eine Baustraße auf der Ostseite der bestehenden Gleise?
DB Netz AG: Um während der gesamten Bauzeit den Eisenbahnverkehr auf der bestehenden Strecke zu gewährleisten, sind fast im gesamten Bereich des Planfeststellungsabschnitts 3 sowohl auf der West-, als auch auf der Ostseite der Bahnstrecke, Baustraßen geplant. in Teilbereichen erfolgt die Baustellenerschließung über öffentliche Straßen. Die Baustraßen werden je nach örtlichen Gegebenheiten mit einer Mindestbreite von 3,50 m ausgeführt.  Im Rahmen der Auslegung sind die geplanten Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne einsehbar.

• Wird es in den S4 Zügen WCs geben? (Wichtiger Bedarf für Ältere)
DB Netz AG: Die S-Bahnzüge, die zukünftig auf der Strecke zwischen Bad Oldesloe und dem Hauptbahnhof Hamburg verkehren werden, werden keine WCs haben. WCs gibt es in den S-Bahnzügen im hvv nicht.

9. ANMERKUNGEN/FORDERUNGEN:

• Wir planen für die nächsten 200 Jahre. Bitte umgehen Sie das Bundesnaturschutzgesetz nicht von 2002. „Biotope müssen verbunden werden“ – Pflanzen und Tiere“ Wichtiger Biotopverbund! „Wald Gesetze“
DB Netz AG: Die Auswirkungen der Planung auf das Naturschutzgebiet wurden durch unabhängige Gutachter:innen überprüft. Diese sind in zahlreichen Gutachten dargestellt. Die Auswirkungen aus der Planung werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

• Bitte eine Wildbrücke – wichtig!
DB Netz AG: Die aktuelle Planung sieht keine Wildquerung vor. Damit die Tiere eine Wildbrücke nutzen können, benötigen sie ein so genanntes Leitsystem, um sie zu der Brücke hinzuleiten. In der Praxis wäre das eine Säumung der gesamten Trasse mit Zäunen und hätte dadurch eine große Zerschneidungswirkung auf das FFH-Gebiet.

• Vernetzung Feuchträume, entgegen Gutachterausschuss natürlich möglich! Nur weil die Vernetzung heute von der U-Bahn, dann der L8Z (?) unterbrochen ist, von der R-Bahn, kann und sollte man im Zuge der Maßnahmen wenigstens die Vernetzung unter neuer S-Bahn und dazu unter alter R-Bahn schon mal als ersten Schritt bauen!
• Vorschläge im Planfeststellungsverfahren wirklich einarbeiten! !berücksichtigen!
• Fahrradverleih, Roller, IOKI + kl. Elektrobusse braucht Ahrensburg!
• Klimaschutzfragen sollten deutlich stärker von Ahrensburg beachtet werden. D.h. wir brauchen deutlich attraktiveren ÖPNV, häufigere und regelmäßigere Angebote + Gleise dafür. 4 Gleise bis Ahrensburg
• Kein Lärmschutz ohne S4
• Umstiegsfrei zum Jungfernstieg
• Umsteigefrei in die Hamburger City
• Hohe Zuverlässigkeit
• Ahrensburg für Hamburger besser erreichbar
• 10-Minuten-Takt!
• Umstieg U1 – S4 Ahrensburg-West
• Schlüsselprojekt für die Mobilitätswende in Stormarn
• RE nach Lübeck + HH bleibt
• Verdreifachung Fahrgastzahlen!
• Barrierefrei zum Flughafen

10. Fragen an die Verwaltung der Stadt Ahrensburg

• Warum setzen wir auf dreckige Dieselbusse, wenn die zu > 75% nicht ausgelastet sind?
Antwort der Verwaltung: Die Transformation des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine zentrale Herausforderung. Hiermit befasst sich der Kreis Stormarn als Träger des örtlichen ÖPNV und die VHH als beauftragtes Busunternehmen im Ahrensburger Netz. Die bestellten Fahrzeuge spiegeln den Bedarf wider, der in aller Regel durch die Hauptverkehrszeiten geprägt wird. Die Umstellung auf E-Busse ist konkret in Planung: Derzeit befasst man sich mit der Einführung der E-Mobilität zum Dezember 2024.
Dennoch ist aus städtischer Sicht zu sagen, dass ein großes Busnetz mit einer engen Taktung durchaus wünschenswert sein kann. Nur durch ein attraktives Angebot kann es auch zu einer ausreichenden Nachfrage und Nutzung kommen, um die Mobilitätswende zu fördern. 

• Wie kommen 3x so viele Fahrgäste zur Bahn? Mit Bussen?? IOKI?? Wo parken sie?
• Wie kommen 3x so viele Bahnfahrer zu den Bahnhöfen? Der Busverkehr in Ahrensburg wurde gerade deutlich reduziert.
Antwort der Verwaltung: Die steigende Nachfrage, die durch die S4 prognostiziert wird, ist auch im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Zur Förderung der Mobilitätswende und des ÖPNV sind mehrere Maßnahmen geplant. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausbau von Fahrradabstellmöglichkeiten
  • Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
  • Prüfung der Errichtung von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet und an ÖPNV-Haltepunkten
  • Ausbau des P+R Angebots, u.a. unter Berücksichtigung des Parkplatzes an der neuen S-Bahn-Haltestelle Ahrensburg West
  • Aufstockung des Alten Lokschuppen
  • Erstellung eines angepassten Busverkehrskonzeptes für das Stadtgebiet ggf. mit Ergänzung von On-Demand-Lösungen
  • Umbau des Bahnhofsumfeldes Bahnhof Ahrensburg zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung

Der Umbau der Buslinien ging einher mit dem Versuch, den On-Demand-Verkehr optimal einzusetzen.

• Muss nicht realistischerweise erst die Nordtangente gebaut werden bevor man die Brücke über den Ostring erweitert? Wenn es hier zu Sperrungen und Einschränkungen kommt, ist mit einem großen Verkehrschaos auf dieser wichtigen Verbindung für die Stadt Ahrensburg zu rechnen.
Antwort der Verwaltung: Inwieweit der Ostring für die Baumaßnahme der Brückenmaßnahme gesperrt oder eingeschränkt werden muss, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.

Darüber hinaus ist es noch nicht zu einem politischen Beschluss gekommen, der im Einklang mit der Nachbargemeinde Delingsdorf zu einer Realisierbarkeit der sogenannten Nordtangente führen könnte.

Stellungnahmen zu Anfragen

In der Vergangenheit sind bereits vor der Dialogveranstaltung zahlreiche Fragen aus der Bevölkerung eingegangen, die vorwiegend an die DB Netz AG als planende Institution gerichtet war.

Unter folgendem Link können Sie den Fragenkatalog einsehen, der die Antworten der DB Netz AG beinhaltet: Fragenkatalog

Weitere Positionen und Informationen

Da es im Zuge des Großprojektes eine Vielzahl von Belangen gibt, kann die vorgenannte Aufzählung nicht abschließend sein, sondern lediglich einen ersten Überblick zur Verfügung stellen. Für die jeweiligen Inhalte ist die Stadt Ahrensburg nicht verantwortlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Für die meisten inhaltlichen Fragestellungen sei an dieser Stelle erneut an die DB Netz AG und deren zentrales Informationsportal (www.s-bahn-4.de) verwiesen. Auf der dortigen Seite wird folgender Kontakt vorgeschlagen:

DB Netz AG; Team S4
Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg
s4@deutschebahn.com
Telefon: 040 / 3918-2161
Mo.-Fr. : 8:30 - 17:00 Uhr 

Koordinativ steht Ihnen darüber hinaus Herr Haase zur Verfügung:

Fachdienst IV.3 – Straßenwesen
An der Strusbek 23
Postanschrift: Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 77 162
E-Mail: rafael.haase@ahrensburg.de

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