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Schülerbeförderung

Kostenlose Schülerfahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr

Gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung, erhalten Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Stormarn die nicht am Schulort wohnen, auf Antrag ein kostenloses Deutschland-Ticket.

Schülerbeförderungssatzung

Die Kilometergrenzen von 2km und 4km zur Bemessung über den Erhalt einer Schülerfahrkarte (Deutschland-Ticket) entfallen für alle Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 10, die außerhalb des Schulorts bzw. in Ortsteilen wohnen. Für sie besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Erhalt einer Schülerfahrkarte über das zentrale OLAV-System (OLAV (ticket-olav.de)).

Weitere Informationen zur Schülerbeförderung im Kreis Stormarn ab dem neuen Schuljahr 2024/2025
finden Sie hier .

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