Lärmschutz Schiene
Resolution Lärmschutz in Ahrensburg
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig.
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Mit Ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure, sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.
Das EBA führt eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung dauert vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023. In diesen sechs Wochen konnten Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhielten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet Ende des Jahres 2023 statt
Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung erstellt:
Hier klicken, um den Flyer zur Lärmaktionsplanung zu öffnen.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die erste Phase wird vom 13. März bis zum 24. April durchgeführt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet dazu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab dem 13. März 2023 über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen bereits im Internet zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird rechtzeitig zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die oben genannte Adresse richten.
Strategische Lärmkarten der DB-AG
Auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie Information zur Kartierung der DB-AG entlang der Eisenbahnstrecken.
Eine 2008 erstellte Statistik für Schienenlärm durch Eisenbahnen in Ahrensburg können Sie hier direkt öffnen.
Planzeichnnungen zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Strecke 1120, Lübeck - Hamburg, Ortsdurchfahrt: Ahrensburg, Bahn-km 39,700 - 46,000