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Stadtplanung

Bauberatung hinsichtlich folgender Fragen:

  • Wie darf ich ein Grundstück bebauen?
  • Wie darf ich ein Grundstück oder ein Gebäude nutzen?

Gebietszuständigkeiten der Stadtplaner:

Karte mit den Gebietszuständigkeiten

Frau Hadler:

  • Gartenholz
  • Gewerbegebiet Nord
  • Gewerbegebiet Beimoor-Süd

Herr Renner / Frau Schwarz:

  • Zentrum, Hamburger Straße bis U-Bahn-West, Wulfsdorfer Weg
  • Siedlung Am Hagen
  • Ahrensfelde
  • Ahrensburger Redder
  • Waldgut Hagen

Frau Soltek:

  • Villengebiet
  • Gewerbegebiet West

Herr Niewelt:

  • Kremerberg
  • Erlenhof
  • West - nördlicher Wulfsdorfer Weg
  • Wulfsdorf

Bei der planungsrechtlichen Beratung wird zuerst festgestellt, auf welcher Rechtsgrundlage ein geplantes Vorhaben beurteilt werden muss.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 Baugesetzbuch)
  2. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (sogenannter unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch, also ohne Bebauungsplan)
  3. Das gplante Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)

Hinzu kommt noch die Prüfung, ob das Grundstück im Gebiet einer sonstigen städtebaulichen Satzung liegt, (beispielsweise eine Gestaltungssatzung) oder im Sanierungsgebiet.

Danach beginnt die Prüfung Ihres geplanten Vorhabens aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen. Bis zu einem bestimmten Prüfaufwand kann informell mündlich Auskunft erteilt werden. Wenn dieser Rahmen überschritten wird, kann es ratsam sein eine Bauvoranfrage (Bauvorbescheid gemäß § 66 Landesbauordnung Schleswig-Holstein) zu stellen.

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