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elektronischer Wohngeldantrag

Wenn das Einkommen von Personen nicht ausreicht, um den eigenen Wohnraum zu bezahlen, haben sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Wohngeld kann in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses ab sofort auch online bei der Stadt Ahrensburg beantragt werden.

Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, für Inhaberinnen und Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt.

Berechtige Personen beantragen die finanzielle Unterstützung bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Sind Sie wohngeldberechtigt?

Ob Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie einfach über den Wohngeldrechner ermitteln.

Sie sind wohngeldberechtigt, dann sind das Ihre nächsten Schritte:

1. Wählen Sie den erforderlichen Antrag aus (s.u.). Sie werden auf die Seite "serviceportal.gemeinsamonline.de" weitergeleitet.

2. Starten Sie den Antrag über das Feld "Hier starten".

3. Wählen Sie die für Sie passende Anmeldevariante aus und melden sich an.

Zur Anmeldung benötigen Sie entweder:

  • eine BundID

Informationen zur Einrichtung Ihrer BundID erhalten Sie hier. Die Einrichtung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. So können Sie beispielsweise alle, persönlichen Daten einsehen, wie Ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Nach einmaliger Registrierung stehen Ihnen sämtliche Online-Dienste - abhängig vom Angebot an Ihrem Wohnort - zur einfachen und bequemen Nutzung zur Verfügung. 

oder

  • ein Servicekonto beim "Serviceportal Schleswig-Holstein"

 Informationen zur Einrichtung eines Servicekontos erhalten Sie hier.

Wenn Sie sich bereits im Serviceportal SH angemeldet haben, so wählen Sie auf der nachfolgenden Seite direkt: Mit anderem Servicekonto anmelden, um direkt zum ServicePortal für SH zu gelangen.

oder

  • Online Ausweis-Funktion

Informationen zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.

4. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und bestätigen die Eingabe mit "Speichern und Weiter".

5. Bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und fahren fort mit "Speichern und Weiter".

6. Nun sind Sie beim Antrag angelangt. Neben personen- bzw. haushaltsbezogenen Daten werden weitere Dokumente und Nachweise benötigt.

Es wird empfohlen, alle relevanten Dokumente gleich bei der Antragsstellung hochzuladen. Das Nachreichen benötigter Unterlagen ist nur via Mail oder persönlich möglich.

Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?

Für den Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss benötigen Sie folgende Dokumente und Nachweise:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht

Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung

  • Ihren Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, falls es solche gibt
  • Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern
  • z.B.:
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
  • Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad

Für den Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie folgende Dokumente und Nachweise:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht

Falls Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung

    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
    • Wohnflächenberechnung
    • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern

z.B.:

    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
  • Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad

Hier gelangen Sie zu den Anträgen: 

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Der elektronische Wohngeldantrag - ein Online-Dienst nach dem EfA-Prinzip

Der elektronische Wohngeldantrag wurde im Rahmen des OZG-Programms nach dem Efa-Prinzip (Einer für Alle-Prinzip) vom Land Schleswig-Holstein entwickelt und zur Nachnutzung bereit gestellt. 

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