Bei Zuzug nur eines Elternteils mit Kind ist eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils zur Anmeldung notwendig.
Für Personen, für die eine Pflegschaft oder Betreuung zur Aufenthaltsbestimmung bestellt ist, obliegt die Meldpflicht der pflegenden oder betreuenden Person.
Bei der Anmeldung von EU-Bürgerinnen und Bürgern muss der Pass oder ein Passersatz für EU-Bürger vorgelegt werden.
Bei Anmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Ländern wird ein Pass mit Aufenthaltstitel bzw. Visum sowie ein biometrisches Foto jeder zuziehenden Person benötigt.
Alles zuziehenden Personen anwesend sein.