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Folgende gesetzliche Grundlagen sind zu beachten

Grundsätzlich ist für Grundstücke in Ahrensburg die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) zu beachten. Hinsichtlich Gärten gilt hierbei folgendes zu berücksichtigen: nicht überbaute Grundstücksflächen sind grundsätzlich wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen (vgl. § 8 Abs. 1 LBO)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass eine Gestaltungssatzung für Ihr Grundstück existiert. Alle rechtskräftigen Satzungen finden Sie auf folgender Seite: Satzungen ­nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Landesbauordnung (LBO) / Ahrensburg 

Außerdem ist bauplanungsrechtlich das Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen. Je nach Lage Ihres Grundstücks können unterschiedliche Vorgaben existieren. Ob sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, können Sie auf folgender Homepage herausfinden: Bebauungspläne / Ahrensburg  (Hinweis: Sogenannte Schottergärten sind bei der GRZ2/den versiegelten Flächen mit einzuberechnen.)

Neupflanzungen mit Bäumen oder höherwachsenden Sträuchern in direkter Nähe zur Grundstücksgrenze sollte in Absprache mit den betroffenen Nachbar*innen vorgenommen werden. Hierfür ist das Nachbarrechtsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zu beachten.

Sollten sich Unklarheiten zum öffentlichen Recht ergeben, können Sie den Kontakt zum Fachdienst Stadtplanung und Bauaufsicht bzw. Fachdienst Klimaschutz und Umwelt aufnehmen. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Zusammenfassend ist zu sagen: bei der Anlage von Schottergärten, versiegelten Flächen oder vergleichbaren besteht die Gefahr ohne Prüfung gegen das öffentliche Recht zu verstoßen. Dem gegenüber birgt die Begrünung und Bepflanzung ein großes Potenzial.

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