MUSTER Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen
Briefabstimmung
Unabhängig vom Abstimmungstag kann das Stimmrecht auch bereits vorab per Briefabstimmung wahrgenommen werden. In diesem Fall müssen die Stimmberechtigten einen Abstimmungsschein beantragen.
Ab dem 8. August 2022 bestehen folgende Möglichkeiten Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen:
- einfach und unkompliziert per Online-Wahlscheinantrag (externer Link)
- mit formlosen Antrag per E-Mail an: briefwahl@ahrensburg.de
Hinweis: Bei der Beantragung per E-Mail ist der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Stimmberechtigten anzugeben. Nutzen Sie dafür auch gern unseren digital ausfüllbaren Abstimmungsscheinantrag. - postalisch mit dem auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckten Abstimmungsscheinantrag ausgefüllt und unterschrieben an die:
Stadt Ahrensburg
Die Gemeindeabstimmungsbehörde
Manfred-Samusch-Str. 5
22926 Ahrensburg.
Den Stimmberechtigten werden die Briefabstimmungsunterlagen umgehend an die angegebene Anschrift übersandt.
Ohne Termin können Briefabstimmungsunterlagen persönlich hier beantragt werden:
Stadtverwaltung Ahrensburg
Briefabstimmungsbüro
Zimmer 4 (im Container)
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Öffnungszeiten Briefabstimmungsbüro:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe vor Ort vorzunehmen.
Vollmacht
Wer den Abstimmungsscheinantrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wer allerdings den von der stimmberechtigten Person unterschriebenen Abstimmungsscheinantrag mitbringt, kann die Briefabstimmungsunterlagen auch ohne weitere Vollmacht ausgehändigt bekommen. Die schriftliche Vollmacht kann auf dem Abstimmungsscheinantrag ausgefüllt werden.