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Information zur »Corona-Bürgertestung« und den Testzentren

Nach § 4a der Corona Testverordnung (TestV) haben Personen ohne die typischen Corona-Symptome seit dem 8. März 2021 mindestens 1x wöchentlich einen kostenlosen Anspruch auf die so genannte „Bürgertestung“. Dieser Anspruch besteht nach § 1 Abs.1 Satz 1 der TestV im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten.

Durch die Erweiterung der bisherigen Testregelungen auf die Gesamtbevölkerung ist es notwendig, die vorhandenen Infrastrukturen für die Testung erheblich auszuweiten. Das Land Schleswig-Holstein und die Kreise, arbeiten mit Hochdruck daran, die zur Umset-zung der Testverordnung des Bundes erforderlichen Anlaufstellen für die Schnelltests zu koordinieren. Bis Anfang April soll es landesweit Anlaufstellen für die Schnelltests geben.

Neben niedergelassenen Ärzten, Apotheken, Hilfsorganisationen und anderen, landesweit agierenden Anbietern, sollen sich auch Dritte für die Durchführung solcher Tests bei den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte für die Durchführung von Schnelltests bewerben. Eine Information über die derzeit landesweit verfügbaren Teststationen in den Apotheken (gelistet nach Postleitzahlen) finden Sie unter

www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de

Weitere Informationen zu allen anderen Teststationen werden in Kürze auf einer digitalen Landkarte des Landes bereitgestellt. Auch eine auf den Kreis Stormarn bezogene Auflistung wird in Kürze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.schleswig-holstein.de und www.kreis-stormarn.de

Die Optionen im vorhandenen Trittauer Testzentrum erfahren Sie telefonisch unter 04531 17 81 0 beim DRK Kreisverband.
Die tagesaktuelle Berichterstattung erfolgt zudem auch in den Medien.

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