Ihre Ansprechpartnerin:
Fachdienst II.2 - Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen
Sachbearbeiterin
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
- Telefon: 04102 77 192
- Fax: 04102 77 232
- E-Mail: yvonne.borgwardt@ahrensburg.de
- Raum: 208
Kommunale Haftpflichtversicherung - Schaden melden
Die kommunale Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich, wenn Ihnen durch die Stadt, ihren Mitarbeitenden oder einem dienstlich eingesetztes kommunales Fahrzeug ein Schaden entsteht und eine gesetzliche Haftung der Stadt besteht.
Dazu können beispielsweise Personen- und Sachschäden sowie Schäden durch kommunale Straßen, Gebäude, Grundstücke, Bäume oder Fahrzeuge gehören. (Unfälle auf Gehwegen durch Unebenheiten oder Glatteis, Beschädigungen am Fahrzeug durch Schlaglochschäden, Beschädigungen durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste, Beschädigungen durch Mäharbeiten des Bauhofs, etc.)
Was ist im Schadenfall zu tun?
- Schadenstelle sichern und den Schaden ausführlich fotografieren.
- Angaben zu Was, wann, wo und wie machen und Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen sichern.
- Falls vorhanden, Polizeiliches Aktenzeichen angeben.
- Den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, bei der Stadt melden.
Wichtig: Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall anhand des Sachverhalts und der gesetzlichen Haftung der Stadt.
Schadenmeldung:
Stadt Ahrensburg – FD II.2
Frau Yvonne Borgwardt
E-Mail: yvonne.borgwardt@ahrensburg.de