Allgemeine Informationen
Stimmberechtigt sind gemäß § 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG), alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 (1) des Grundgesetzes (GG) und alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Abstimmungstag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 6 Wochen (07.08.2022)
- im Abstimmungsgebiet eine Wohnung haben oder
- sich im Abstimmungsgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben sowie
- nicht nach § 4 GKWG vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.
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| Stadt Ahrensburg |
Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens |
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