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Allgemeine Informationen

Stimmberechtigt sind gemäß § 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG), alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 (1) des Grundgesetzes (GG) und alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Abstimmungstag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 6 Wochen (07.08.2022)
  • im Abstimmungsgebiet eine Wohnung haben oder
  • sich im Abstimmungsgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben sowie
  • nicht nach § 4 GKWG vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.


Stadt Ahrensburg

Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens

Informationen zum Thema Parken in Ahrensburg erhalten Sie hier.

Informationen über die Neugestaltung der Hamburger Straße erhalten Sie hier.

Informationen zum Bürgerbegehren »Lebendige Innenstadt« erhalten Sie hier.


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