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Abstimmungsbenachrichtigung

Mit der bis spätestens zum 28. August 2022 zugesandten Abstimmungsbenachrichtigung können Stimmberechtigte am Abstimmungstag persönlich Ihre Stimme als „Urnenwahl“ in Ihrem zuständigen Abstimmungslokal (siehe Abstimmungsbenachrichtigung oder unter dem Punkt Abstimmungsbezirkseinteilung) abgeben.

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