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Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:

  • Für Datenspeicherung und Korrespondenz vergibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen BVL-Firmencode für jede mitteilende Firma.
    • Wenn Sie noch keinen Firmencode haben, können Sie diesen vor der Rezepturmitteilung beantragen.
    • Sie können den Firmencode im Online-Verfahren beantragen oder formlos per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten wie etwa Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
  • Laden Sie das Tabellendokument auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herunter, öffnen Sie es in einem Programm zur Tabellenkalkulation oder zur Textverarbeitung und füllen Sie es aus.
  • Verwenden Sie für Ihre Mitteilung – soweit vorhanden – die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI).
  • Wenn für einen Bestandteil keine INCI-Bezeichnung vorhanden ist, verwenden Sie bitte die übliche chemische Bezeichnung beziehungsweise bei Farbstoffen die CI-Nummer (Colour Index).
  • Sie können Ihre Angaben auf verschiedene Wege elektronisch an das BVL übermitteln.
    • Online-Verfahren: 
      • Rufen Sie das Online-Formular auf, geben Sie Ihren Firmencode und alle weiteren erforderlichen Angaben ein und laden Sie das Tabellendokument mit den Daten Ihres Tätowiermittels hoch.
      • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Mitteilung zu Tätowiermitteln absenden.
    • E-Mail:
      • Verschicken Sie das Tabellendokument als E-Mail-Anhang.
      • Bei Bedarf können Sie E-Mails verschlüsseln.
    • Post:
      • Wenn Sie das Tabellendokument postalisch verschicken wollen, speichern Sie es auf einem elektronischen Datenträger wie zum Beispiel einer CD-ROM oder DVD und verschicken Sie es anschließend.
  • Das BVL prüft formal die Vollständigkeit Ihrer Angaben und meldet sich bei Bedarf mit einer Korrekturaufforderung bei Ihnen.
  • Prüfen Sie die Korrekturaufforderung und teilen Sie dem BVL den Änderungsbedarf mit. Wenn Sie keine Korrekturen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
  • Sie erhalten nach etwa 4 Wochen automatisch eine Übernahmebestätigung Ihrer Daten.
  • Sofern alle Informationen korrekt vorliegen, übermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Daten an die Giftinformationszentren.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Mitteilung für Ihre Unterlagen.
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