Konzept der Stadt Ahrensburg für die Förderung von Kontakten im Rahmen der Städtepartnerschaften vom 29.06.2026
1. Präambel
2. Gremien
3. Aufgaben der Gremien
3.1 der Beauftragten
3.2. des Bürgermeisters
3.3. der Interessengemeinschaften
3.4. der Arbeitsgruppe
4. Offizielle Begegnungen mit den Partnerstädten
5. Jugendbegegnungen der Stadtjugendpflege
6. Förderung von Bürgerbegegnungen
1. Präambel
Die Pflege von Städtepartnerschaften dient der Förderung der Verständigung und Verbundenheit der Menschen über die Grenzen hinweg mit dem Ziel insbesondere kulturelle, wirtschaftliche und weltanschauliche Eigenheiten der Partnerstädte kennenzulernen und den Frieden zu bewahren. Zu diesem Zweck finden regelmäßig Kontakte und Begegnungen gemäß diesem Konzept statt.
Die Stadt Ahrensburg unterhält partnerschaftliche Beziehungen zu den Städten:
- Esplugues de Llobregat (Spanien) seit 06.11.1988,
- Viljandi (Estland) seit 23.10.1989,
- Ludwigslust (Deutschland) seit 10.11.1990 und
- Feldkirchen (Österreich) 13.02.1998.
2. Gremien
Die Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften wird wahrgenommen von:
- den Beauftragten für die Partnerstädte
- dem Bürgermeister,
- Freundeskreise/ Interessengemeinschaften für die Partnerstädte und
- der Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften;
In grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet der Hauptausschuss.
3. Aufgabenschwerpunkte der Gremien
3.1 Beauftragte
Für jede Partnerschaft wird ein/e Beauftragte/r durch den Hauptausschuss benannt.
Der/ Die Beauftragte muss kein Stadtverordnete*r sein. Die Benennung erfolgt alle fünf Jahre; erstmals erneut zum Jahr 2025. Vorschläge (Bewerbungen) können von Ahrensburger Bürger*innen, Vereinen, Initiativen, Parteien etc. bis zum 30.9. des Vorjahres bei der Stadt eingereicht werden. Interessengemeinschaften wie Partnerschaftskomitees, Freundeskreise oder bilaterale Gesellschaften unterstützen die Beauftragten bei ihren Aufgaben. Es ist den Beauftragten freigestellt, einen Partnerschaftsverein zu gründen.
Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören insbesondere:
- Anregung und Unterstützung von Kontakten und Begegnungen von Vereinen, Verbänden und Organisationen in den Partnerstädten
- Betreuung von Bürgergruppen aus den Partnerstädten bei einem Besuch in Ahrensburg
- Durchführung von Aktivitäten
- Hilfe beim Abbau sprachlicher Barrieren
- Einwerbung von Spenden und Durchführung von Hilfsmaßnahmen
3.2 Bürgermeister
Zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehören insbesondere:
- Planung und Organisation der offiziellen Begegnungen, Jugendbegegnungen, Erfahrungsaustauschen und Verwaltungszusammenarbeit
- Kontaktpflege und Korrespondenz mit den Partnerstädten
- Beratende und organisatorische Hilfestellung für die Beauftragten und die Interessengemeinschaften
- Beratende und organisatorische Hilfestellung bei der Durchführung von Sport-, Kultur- und Bürgerbegegnungen
- Beratende Hilfestellung für Bürgerfahrten in die Partnerstädte
- Beratung über Fördermöglichkeiten und Gewährung von Zuschüssen für städtepartnerschaftliche Begegnungen
- Öffentlichkeitsarbeit über die Partnerstädte und Partnerschaftsangelegenheiten
- Vermittlung von Gastfamilien in Ahrensburg und in den Partnerstädten
- Hilfestellung von Berufspraktika in den Partnerstädten
- Hilfestellung bei der Realisierung neuer Ideen im Rahmen von Städtepartnerschaften
- Planung und Organisation von Ausstellungen und Informationsveranstaltungen
3.3 Interessensgemeinschaft
Zu den Aufgaben der Interessengemeinschaften gehören insbesondere:
- Unterstützung und Beratung des Beauftragten bei der Erfüllung seiner o.g. Aufgaben.
3.4 Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften
Städtepartnerschaftsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sind in der Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften abzustimmen.
Diese Arbeitsgruppe hat folgende Mitglieder:
Vorsitzender: Bürgermeister
Selbstverwaltung: je ein/e Vertreter/in die Fraktionen,
je ein/e Vertreter/in des Kinder- und Jugendbeirates, des Behinderten- und des Seniorenbeirates und
ein/e Beauftrage/r für jede Partnerstadt.
Die Arbeitsgruppe kann zur Beratung weitere Vertreter aus den Interessengruppen und /oder der Verwaltung hinzuziehen.
4. Offizielle Begegnungen mit den Partnerstädten
Programme für offizielle Begegnungen sollen Gewähr für eine nachhaltige Förderung des Partnerschaftsgedankens bieten. Um Kontinuität der Partnerschaftspflege zu gewährleisten, finden offizielle Begegnungen grundsätzlich vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in folgendem Rhythmus statt:
Alle Partnerstädte werden jährlich Jahre zu einem gemeinsamen Treffen nach Ahrensburg eingeladen.
Abweichungen von diesem Rhythmus sind im Rahmen besonderer Begebenheiten, wie z.B. Partnerschaftsjubiläen, möglich.
Jede Fraktion der Stadtverordnetenversammlung soll die Möglichkeit bekommen, ein/e Teilnehmer/in für die Delegationsreisen zu entsenden. Die Anzahl der Teilnehmer/innen setzt sich je nach Anzahl der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung unterschiedlich zusammen. Abweichungen von dieser Regelung können im Einzelfall beschlossen werden.
Die Teilnehmer/innen der offiziellen Begegnungen werden nach schriftlicher Anmeldung durch den Hauptausschuss im ersten Quartal eines Jahres bestimmt. Die Anmeldungen der Teilnehmer/-innen werden von der Verwaltung schriftlich bestätigt und gelten als verbindlich.
Die Reisen werden in der Regel vom Bürgervorsteher oder Bürgermeister sowie der/dem Beauftragten der Partnerstadt begleitet. Verwaltungsmitarbeitende können nach Bedarf teilnehmen.
Um die Reisekosten zu minimieren, werden die Flüge frühestmöglich gebucht. Arbeitstreffen können auch online per Videokonferenz durchgeführt werden.
Esplugues de Llobregat/ Spanien:
Es findet jährlich eine offizielle Begegnung in Esplugues statt.
Ein Arbeitstreffen in Vorbereitung auf eine größere Begegnung bzw. von Projekten kann bei Bedarf durchgeführt werden.
Viljandi/ Estland:
Eine offizielle Begegnung in Viljandi findet jährlich in der Regel zu den Hansetagen statt. Ein Arbeitstreffen in Vorbereitung auf eine größere Begegnung bzw. von Projekten kann bei Bedarf durchgeführt werden.
Ludwigslust:
Eine offizielle Begegnung in Ludwigslust findet jährlich statt.
Ein Arbeitstreffen in Vorbereitung auf eine größere Begegnung bzw. von Projekten kann bei Bedarf durchgeführt werden.
Aufgrund der räumlichen Nähe werden auch Einladungen zu den jeweiligen Jahresempfängen ausgesprochen.
Feldkirchen:
Eine offizielle Begegnung in Feldkirchen findet alle zwei Jahre statt.
Ein Arbeitstreffen in Vorbereitung auf eine größere Begegnung bzw. von Projekten kann bei Bedarf durchgeführt werden.
5. Jugendbegegnungen der Stadtjugendpflege
Zur Förderung der Jugendbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften strebt die Stadtjugendpflege in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring, interessierten Jugendlichen und anerkannten Träger der Jugendhilfe (§75 SGB VIII) Folgendes an:
- Vernetzung der Angebote auf der Informationsebene,
- Anregung zum Austausch der Teilnehmer/innen verschiedener Austauschprogramme
- Organisation von Veranstaltungen zur Internationalen Jugendarbeit organisieren, die allen Ahrensburger Jugendlichen offenstehen.
Zur Wahrung der Kontinuität werden Jugendbegegnungen der Stadtjugendpflege mit den Partnerstädten in folgenden Rhythmus angeboten:
Es wird angestrebt, regelmäßig, möglichst mindestens alle drei Jahre, eine internationale Jugendbegegnung (z.B. Internationales Jugendcamp, Internationaler Workshop oder
Ferienfreizeit) unter Beteiligung der Ahrensburger Partnerstädte in Ahrensburg durchzuführen.
Mittel für diese Freizeiten werden im Bereich Jugendpflege veranschlagt. Es sind sämtliche Zuschussmöglichkeiten (u.a. EU-Mittel z.B. Jugend in Aktion) vorrangig zu nutzen.
6. Förderung von Begegnungen
Eigenständige Aktivitäten von in Ahrensburg ansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen (auch Schulen), die das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen in den Partnerstädten zum Ziel haben, können nach Maßgabe der Richtlinien für die Förderung von Kontakten im Rahmen der Städtepartnerschaften mit jährlich für diesen Zweck in den Haushalt eingestellten Mitteln gefördert werden.
Jugendbegegnungen mit den Partnerstädten können darüber hinaus nach den aktuellen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Stormarn (im Besonderen Jugendfreizeitfahrten und internationalen Begegnungen) bezuschusst werden.
Hier können Sie das Konzept als PDF zum Ausdrucken herunterladen