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Datum: 13.10.2026

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2026

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

I.

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2026 folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

       

Und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge

    erhöht
um
Euro
vermindert
um
Euro
gegenüber
bisher
Euro
nunmehr
festgesetzt auf
EURO
1 im Ergebnispplan der        

Gesamtbetrag der Erträge 1.006.200 0 116.285.100 117.291.300

Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.122.400 0 119.617.000 121.739.400

einem Jahresergebnis Jahresfehlbetrag (-)

1.116.200 0 -3.331.900 -4-448.100

Globalen Minderaufwendungen nach § 26 Absatz 1
Satz 3 GemHVO von

0 2.354.000 2.354.000 0

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach
§ 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum
Haushaltsausgleich von

3.470.200 0 977.900 4.448.100

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage von

0 0 0 0






2 im Finanzplan der




Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

1.006.200 0 113.421.300 114,427.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

2.122.400 0 111.335.500 113.457.900







Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0 12..260.400 46.692.900 34.432.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0 11.669.100 48.778.700 37.109.600

§ 2

Es werden neu festgesetzt: 

1 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 42.333.100 EUR auf 29.783.800 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 105.256.000 EUR auf 110.154.000 EUR

Ahrensburg, den 08.10.2026

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

II.

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Diese liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 309 öffentlich eingesehen werden.

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2026 ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.

Ahrensburg, den 08.10.2026

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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