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Verkehrsaufsicht, Verkehrsangelegenheiten

Verkehrsaufsicht / Verkehrsangelegenheiten

Aufgrund der momentanen Personalsituation ist die Verkehrsaufsicht zur Zeit nur eingeschränkt erreichbar!
Eine Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten kann nicht gewährleistet werden.

Dies hat zur Folge, dass die Beantwortung Ihrer Anliegen, die Sie bitte direkt an Silke.Buchholz@Ahrensburg.de richten, zur Zeit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Anträge auf Halteverbotszonen, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse zur Verkehrsraumeinschränkung usw. sind mindestens 2 Wochen vorher zu beantragen!

Anliegen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des Ruhenden Verkehrs (Parkverstöße o.ä.) richten Sie bitte an owi-verkehrsaufsicht@ahrensburg.de.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. 

Die Aufgaben umfassen allgemeine Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsaufsicht, Verkehrslenkung- und Aufklärung, Verkehrsregelnde Maßnahmen - hier zum Beispiel Neuordnungen im Ruhenden Verkehr ( unter anderem Haltverbotzonen ) und Anordnungen zur Baustellenabsicherungen und hieraus resultierende Voll- oder Teilsperrungen und Umleitungen – ferner Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (Befreiung von Haltverboten) sowie Erlaubnisse gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung – zum Beispiel die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung von Laternenumzügen oder Sportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen.

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