Kläranlage Ahrensburg wird Pilotstandort für die Abwasserreinigung der Zukunft
Halbtechnische Anlagen des Spurenstoffzentrums Schleswig-Holstein in Betrieb genommen.
Neue Anforderungen erfordern neue Lösungen
Die Kläranlage Ahrensburg übernimmt eine Vorreiterrolle für den Gewässerschutz in Schleswig-Holstein. Mit der Inbetriebnahme mehrerer halbtechnischer Pilotanlagen des landeseigenen Spurenstoffzentrums Schleswig-Holstein startet auf dem Gelände der Kläranlage ein wissenschaftlich begleitetes Forschungsprojekt zur zukünftigen Reinigung kommunaler Abwässer. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Technischen Hochschule Lübeck und der Stadt Ahrensburg wurde die neue Forschungsanlageheute offiziell vorgestellt.
Als Gäste begrüßte Henning Wachholz, Werkleiter und technischer Leiter der Stadtbetriebe Ahrensburg gehörenden Stadtentwässerung Ahrensburg, Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt, den Landtagsabgeordnete Tobias Koch (CDU), Vertreterinnen und Vertreter des Spurenstoffzentrums Schleswig-Holstein, den stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Ahrensburg Klaus Korte und Vertreterinnen und Vertreter der Technischen Hochschule Lübeck.
Mit der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stehen kommunale Kläranlagen europaweit vor neuen Herausforderungen. Bis spätestens 2045 müssen zahlreiche Anlagen schrittweise um eine sogenannte vierte Reinigungsstufe erweitert werden. Ziel ist es, Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Haushaltschemikalien oder andere schwer abbaubare Stoffe wirksam aus dem Abwasser zu entfernen und damit den Schutz von Flüssen und Bächen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig steigen durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Anforderungen an die ökologische und chemische Qualität der Gewässer.
Um die kommunalen Aufgabenträger bei dieser Entwicklung zu unterstützen, baut das Land Schleswig-Holstein seit Anfang 2026 ein landesweites Spurenstoffzentrum auf. Ein zentraler Bestandteil sind transportable halbtechnische Pilotanlagen, mit denen unterschiedliche Verfahren zur Spurenstoffelimination unter realen Betriebsbedingungen getestet werden können.
Ahrensburg übernimmt Vorreiterrolle
Ahrensburg gehört zu den ersten kommunalen Kläranlagen, die sich freiwillig als Pilotstandort für diese Untersuchungen zur Verfügung gestellt haben. Die angelieferten Container ermöglichen es, verschiedene Reinigungsverfahren – darunter die Ozonung sowie Aktivkohleverfahren – parallel zu erproben und ihre Reinigungsleistung unter den örtlichen Bedingungen zu vergleichen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen künftig Kommunen im gesamten Land bei der Planung und Umsetzung der vierten Reinigungsstufe unterstützen. Umweltminister Tobias Goldschmidt dankte den Verantwortlichen der Kläranlage für ihr besonderes Engagement: „Ihr proaktives Handeln ist ein wichtiges Signal für den Schutz unserer Gewässer. Gemeinsam mit dem Spurenstoffzentrum werden hier wertvolle Erfahrungen gesammelt, die auch anderen Aufgabenträgern bei der Umsetzung der neuen europäischen Anforderungen zugutekommen können. Die Kläranlage übernimmt damit eine Vorreiterrolle und zeigt, wie wir die Herausforderungen der neuen Vorgaben gemeinsam bewältigen können.“
„Mit der Teilnahme an diesem Pilotprojekt übernimmt die Stadt Ahrensburg Verantwortung über die eigenen Stadtgrenzen hinaus. Die Ergebnisse werden nicht nur unserer Kläranlage zugutekommen, sondern können wichtige Erkenntnisse für viele weitere Kommunen in Schleswig-Holstein liefern. Gleichzeitig leisten wir einen konkreten Beitrag zum langfristigen Schutz unserer Gewässer“, betont der stellvertretende Bürgermeister Klaus Korte.
Pilotprojekt Grundlage für Machbarkeitsstudie
Die im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar in die weiteren Planungen der Stadt Ahrensburg ein. Als nächsten Schritt bereitet die Stadt eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der vierten Reinigungsstufe auf der Kläranlage vor. Diese kann vom Land Schleswig-Holstein mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Die vorausgehende Erprobung der unterschiedlichen Verfahren unter realen Betriebsbedingungen schafft hierfür eine wertvolle Grundlage: Sie liefert belastbare Erkenntnisse über die technische Eignung, die Reinigungsleistung und den wirtschaftlichen Betrieb der verschiedenen Verfahren und erhöht damit die Aussagekraft der anschließenden Machbarkeitsstudie erheblich.
Gewässerschutz im Fokus: Untersuchungen an der Ammersbek
Ein besonderer Fokus des Projekts liegt auf der Ammersbek, in die das gereinigte Abwasser der Kläranlage eingeleitet wird. Im Rahmen eines gemeinsamen Untersuchungsprogramms der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg wurden dort bereits verschiedene Spurenstoffe nachgewiesen – unter anderem Pflanzenschutzmittel, Biozide sowie einzelne Stoffe, die aus kommunalen Abwassereinleitungen stammen können. Die Erprobung der verschiedenen Reinigungsverfahren wird deshalb mit umfangreichen Gewässeruntersuchungen kombiniert. Ziel ist es, belastbare Aussagen darüber zu treffen, wie wirksam sich die Konzentration dieser Stoffe durch die unterschiedlichen Verfahren reduzieren lässt.
Wissenschaftliche Begleitung liefert praxisnahe Erkenntnisse
Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt die Technische Hochschule Lübeck. Die Projektbeteiligten führen regelmäßig Probenahmen durch, werten die Ergebnisse aus und entwickeln daraus praxisnahe Empfehlungen für die Auswahl, Auslegung und den Betrieb zukünftiger Reinigungsstufen.
Die Forschungsarbeiten auf der Kläranlage Ahrensburg laufen zunächst bis zum Winter 2026. Anschließend werden die umfangreichen Mess- und Untersuchungsergebnisse wissenschaftlich ausgewertet. Je nach den gewonnenen Erkenntnissen ist vorgesehen, die Untersuchungen ab dem Frühjahr 2027 in einer weiteren Testphase fortzusetzen. So können die einzelnen Verfahren weiter optimiert und ihre Eignung für den späteren Einsatz in kommunalen Kläranlagen noch genauer bewertet werden.
Investition in die Zukunft des Gewässerschutzes
Mit dem Aufbau des Spurenstoffzentrums investiert Schleswig-Holstein in Forschung, Wissenstransfer und die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Aufgabenträgern. Die Kläranlage Ahrensburg leistet als Pilotstandort einen wichtigen Beitrag dazu, die neuen europäischen Anforderungen praxisnah umzusetzen und den Schutz der heimischen Gewässer langfristig weiter zu verbessern.
KARL und WRRL
Mit der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) steigen die Anforderungen an die Abwasserreinigung deutlich. Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, kommunale Kläranlagen schrittweise an neue Umweltstandards anzupassen. Ein zentraler Baustein ist die sogenannte vierte Reinigungsstufe: Sie soll Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Bestandteile von Kosmetika und andere Mikroschadstoffe aus dem Abwasser entfernen, die mit herkömmlichen Verfahren bislang nicht ausreichend erfasst werden. Große Kläranlagen sowie kleinere Anlagen in besonders belasteten oder empfindlichen Gebieten müssen die zusätzlichen Anforderungen gestaffelt bis spätestens 2045 erfüllen.
Die neuen Vorgaben unterstützen zugleich die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese verfolgt das Ziel, einen guten ökologischen und chemischen Zustand der europäischen Gewässer zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Durch die weitergehende Entfernung von Nähr- und Spurenstoffen sollen Flüsse, Seen, Grundwasser und Trinkwasserressourcen besser vor schädlichen Einträgen geschützt werden.
Für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe sieht die EU-Richtlinie eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten sollen künftig mindestens 80 Prozent der Kosten für die Entfernung der durch ihre Produkte verursachten Mikroschadstoffe tragen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt. Wie die verbleibenden Kosten sowie die erforderlichen Investitionen in den Ausbau der Kläranlagen in Deutschland konkret finanziert werden, muss im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht geregelt werden. Neben Beiträgen der Hersteller kommen dabei insbesondere öffentliche Fördermittel und gegebenenfalls eine anteilige Finanzierung über die Abwassergebühren in Betracht.