Absicht zur Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche (gemäß § 8 Abs. 3 StrWG SH) -
Theodor-Storm-Stieg -
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat am 31.08.2026 beschlossen, folgende öffentliche Verkehrsfläche unter Beschränkung der Widmung auf die Nutzung durch den Fußgänger- und Fahrradfahrverkehr sowie durch Wartungsfahrzeuge einzuziehen:
Theodor-Storm-Stieg (Flurstücke 129, 167 und tlw. 142 der Flur 8 in der Gemarkung Ahrensburg)
Die Teileinziehung soll nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 631) in der zurzeit
geltenden Fassung erfolgen.
Der Lageplan der vom Teileinziehungsverfahren betroffenen Verkehrsfläche ist beigefügt. Die Unterlagen können während vierwöchigen Veröffentlichungszeit vom 28.09. bis 25.10.2026 im Foyer der Stadtverwaltung Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zu den Öffnungszeiten (Mo, Di, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr, Do von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die im Bürgerinfoportal veröffentlichte Sitzungsvorlage Nr. 2026/046/1 verwiesen.
Personen, deren Belange durch diese Teileinziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Diese sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle zu erheben.
Ahrensburg, 09.09.2026
gez. Eckart Boege
Bürgermeister
Anlage: Lageplan