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Datum: 11.12.2024

3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

Eingangsformel

Aufgrund § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.11.2024 folgende 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung für die Stadt Ahrensburg erlassen:

Artikel 1

§ 1 Abs. 3 wird um einen 2. Satz ergänzt:

Sitzungsgeld ist – auch soweit als Teil eine Aufwandsentschädigung gewährt wird pauschalierter Auslagenersatz für die stimmberechtigte oder im Sinne des § 46 GO beratende Teilnahme an Sitzungen der Organe und Ausschüsse der Stadt und an Fraktionssitzungen, wenn diese Sitzungen der Vorbereitung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, eines Ausschusses oder der Meinungsbildung für wesentliche kommunale Vorhaben im Sinne einer Fraktionssitzung dienen, sowie für Sitzungen des Ältestenrates.

Sitzungsgeld zu Fraktionssitzungen für ausschließlich stellvertretende Bürgerliche Mitglieder setzt nicht den Eintritt des jeweiligen Vertretungsfalls im Ausschuss voraus.

Artikel 2

Die 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg tritt zum 01.01.2025 in Kraft

Ahrensburg, den 10.12.2024

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

gez. Eckart Boege

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