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Datum: 03.03.2025

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung einer Hundesteuer

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung einer Hundesteuer

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27) und den § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:

Artikel 1
Änderung des Satzungstextes

§ 4 Abs. 1 „Steuermaßstab und Steuersatz wird wie folgt gefasst:

 (1)  Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr

       für den ersten Hund                    120 EUR

       für den zweiten Hund                  140 EUR

       für jeden weiteren Hund              170 EUR

       für jeden gefährlichen Hund        520 EUR

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.03.2025 in Kraft.

Ahrensburg, den 25.02.2025

gez. Eckart Boege
Bürgermeister          

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