Osterfeuer
siehe auch "Brauchtumsfeuer: Anmeldung"
Abbrennen eines Osterfeuers
Das Abrennen eines Osterfeuers ist am Ostersamstag grundsätzlich erlaubt.
Es dürfen jedoch neben unbehandeltem, trockenem Holz ausnahmsweise Tannenbäume und Grünschnitt verbrannt werden, wenn durch das Feuer niemand belästigt wird.
Eine Mitteilung an die Stadt Ahrensburg ist nicht mehr erforderlich.
Das hier hinterlegte Merkblatt Osterfeuer/Brauchtumsfeuer (PDF) ist unbedingt zu beachten!