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Erteilung der Genehmigung der 51. Änderung des F-Planes der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

der Stadt Ahrensburg über die Erteilung der Genehmigung der 51. Änderung des F-Planes der Stadt Ahrensburg.

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 27.02.2023 beschlossene 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg für das Gebiet „Alte Reitbahn“, Grundstück an der Stormarnstr. zwischen Hausnr. 45 und 53, mit Bescheid vom 31.08.2023, Az.: IV 527 – 512.111-62.001 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.


Alle Interessierten können die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der Stadt Ahrensburg (Fachdienst Stadtplanung/Bauaufsicht; An der Strusbek 23, Ahrensburg), Zimmer 1.02, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse www.ahrensburg.de sowie im Geodatenportal des Landes Schleswig-Holstein ins Internet eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Ahrensburg geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

29.09.2023 
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