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Winterdienst

Nr. 99089040168000

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

Die Reihenfolge der Einsätze im Winterdienst berücksichtigt die Kassifizierung des öffentlichen Verkehrsraumes in A-Plan (=Hauptstraßen), B-Plan (=nachrangige Straßen) und C-Plan (=manuelle Winterdienstarbeiten im Stadtgebiet).

Je nach Erfordernis werden frühmorgentliche Kontrollen des Straßenzustandes durchgeführt, Einsätze gegen Glatteis- oder Blitzeisbildung gefahren oder Schnee geräumt.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
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