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Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

Nr. 99041015183001

Leistungsbeschreibung

Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

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