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Kfz-Angelegenheiten

Aus organisatorischen Gründen sind derzeit weder Fahrzeugabmeldungen für OD-Kennzeichen noch Adressänderungen in Fahrzeugpapieren für OD-Kennzeichen
möglich .

Fahrzeugabmeldungen für OD-Kennzeichen

Sie benötigen folgenden Unterlagen beziehungsweise müssen folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen:

  • Erster Wohnsitz in Ahrensburg
  • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief)) nicht auffindbar sein oder die Kennzeichen fehlen (zum Beispiel durch Diebstahl) kann die Abmeldungg ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Stormarn vorgenommen werden.

Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief))
  • Kfz-Kennzeichen (vorne und hinten)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie des Bevollmächtigenden
  • 7,50 - 7,80 € Gebühr
  • 2,60 € zusätzlich bei Reservierung eines OD-Kennzeichens

Adressänderungen in Fahrzeugpapieren für OD-Kennzeichen

Sie benötigen folgenden Unterlagen bzw. müssen folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen:

  • Umzug innerhalb Ahrensburgs oder Zuzug nach Ahrensburg
  • um bei der Stadt Ahrensburg eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen zu können, muss der Wohnsitz innerhalb des Kreises Stormarn verlegt worden sein
  • gültige HU und AU

Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief))
  • Bescheinigung über die gültige HU und AU, sofern diese nicht aus der ZBI hervorgeht
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie des Bevollmächtigenden
  • 12,00 € Gebühr

Ist ein Zuzug außerhalb des Kreises Stormarn erfolgt (zum Beispiel von Hamburg nach Ahrensburg) kann die Adressänderung lediglich bei der Zulassungsstelle des Kreises Stormarn vorgenommen werden.

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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