III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
Amtliche Bekanntmachung
I.
III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2021
folgende III. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Für das Haushaltsjahr 2020 erfolgen keine Änderungen im Rahmen des III. Nachtragshaushaltsplans.
Mit dem III. Nachtragshaushaltsplan werden
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im Haushaltsjahr 2021 |
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Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
nunmehr festgesetzt auf EUR |
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1. |
im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
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3.532.600 |
92.784.900 |
89.252.300 |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen |
10.731.400 |
0 |
89.714.900 |
100.446.300 |
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Jahresüberschuss |
0 |
0 |
3.070.000 |
0 |
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Jahresfehlbetrag |
14.264.000 |
0 |
0 |
11.194.000 |
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2. |
im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
0 |
3.226.000 |
87.319.300 |
84.093.300 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
10.731.400 |
0 |
83.746.000 |
94.477.400 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
9.689.800 |
0 |
5.525.200 |
15.215.000 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
8.306.100 |
0 |
9.168.500 |
17.474.600 |
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§ 2
Es werden im Haushaltsjahr 2021 neu festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher |
1.900.000 |
EUR |
auf |
10.500.000 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher |
2.425.000 |
EUR |
auf |
9.194.700 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher |
10.000.000 |
EUR |
auf |
unverändert |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher |
274,11 |
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auf |
281,09 |
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§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
§ 4
Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
§ 5
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.05.2021 erteilt.
Ahrensburg, den 31.05.2021
gez. Michael Sarach
Bürgermeister
II.
Die vorstehende III. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die III. Nachtragshaushaltssatzung und den III. Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 mit den Anlagen nehmen. Die III. Nachtragshaushaltssatzung und der III. Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 liegen im Rathaus, Zimmer 123, öffentlich aus und können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne sind darüber hinaus auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.
Ahrensburg, den 31.05.2021
gez. Michael Sarach
Bürgermeister