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Knicks, Knickpflege, Wallhecken, Gehölze in der Landschaft

Knicks sind nach § 15 b des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Pflege von stadteigenen Knicks erfolgt duch den Bauhof.

Zuständig für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu Knicks ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn.

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