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Fundsachen

Nr. 99089017089000

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Einwohnerverwaltung

Online-Terminvergabe

Der Besuch der Einwohnerverwaltung ist grundsätzlich nur mit Termin möglich. 

Ein Termin können Sie über das Online-Terminvergabe-System buchen. Aufgrund der sehr großen Nachfrage kann es zu Engpässen bei der Terminbuchung kommen. 

Hinweis: Wenn Ihnen im Terminvergabesystem kein Termin angezeigt wird, sind alle Termine ausgebucht. Sollte keine zeitnahe Terminverfügbarkeit gegeben sein, schauen sie auch gerne tagesaktuell noch einmal in das Terminbuchungssystem. Gegebenenfalls können kurzfristig noch weitere Termine angeboten werden, z. B. durch stornierte Terminbuchungen.

Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie die Terminbuchung an einem Terminal im Rathausfoyer oder unter der Telefonnummer 04102 77 0 vornehmen.

Hier können Sie einen Termin buchen
Termin vereinbaren für die Einwohnerverwaltung (Externer Link)

Dringende Fälle ohne Termin

Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin folgende Dokumente zu beantragen:

  • Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine

Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.

Ohne Termin - Abholung von Ausweisdokumenten 

  • Personalausweise,
  • Reisepässe, 
  • Kinderreisepässe und 
  • Führerscheine

können ohne Termin in den Containern vor dem Rathaus, zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:

MoDiMiFr  von   8 bis 12 Uhr
Do                   von 14 bis 18 Uhr

 
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