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Straßenbeleuchtung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.

Die Stadtbetriebe Ahrensburg und hier speziell der Bauhof Ahrensburg, sorgen im Auftrag der Verwaltung für die Pflege, Wartung und Reparatur.

Von besonderer Bedeutung ist dies bei schwerwiegenden Störungen und Ausfällen von Anlagen zur kurzfristigen, schnellen Gefahrenabwehr.

Hinweise zu solchen Störungen können alle Verkehrsteilnehmer  unter den Rufnummern 04102-2219-0 oder 04102-2219-18 (Anrufbeantworter) geben.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.

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