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Meldebestätigung

Nr. 99115003000000

Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Wichtig

Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.

Kinderreisepässe können nur verlängert werden, solange der alte Pass noch gültig ist.

Welche Gebühren fallen an?

Zusätzliche Meldebestätigung

Wird unabhängig von einer An- oder Abmeldung eine Meldebestätigung benötigt und beantragt, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.

Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

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