Reisepass
Nr. 99085001012000Leistungsbeschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an.
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, solange der alte Pass noch gültig ist.
Dringende Fälle ohne Termin
Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin folgende Dokumente zu beantragen:
- Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine
Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.
Abholung von Ausweisdokumenten ohne Termin
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und Führerscheine können
montags, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Termin im Rathaus abgeholt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- biometrisches Lichtbild,
- gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein.
Hinweis:
Neben der Geburtsurkunde ist auch eine Urkunde mit aktueller Namensführung (Heirats-, Eheurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.) möglich. Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Persönliche Antragstellung
Nachweis der Namensführung
Bei Beantragung eines Personalausweisdokuments muss immer eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden, aus der die Schreibweise des aktuellen Namens hervorgeht.
Ledige benötigen für die Beantragung
-
eine Geburtsurkunde oder
-
eine Namensänderungsurkunde.
Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene benötigen
-
bei Heirat bis 30.06.1958 oder ab 01.01.2009 eine Heiratsurkunde
-
bei Heirat vom 01.07.1958 bis 31.12.2008 eine Abschrift aus dem Familienstammbuch
Weitere Unterlagen
-
Bei Eheschließungen im Ausland wird ein Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht benötigt (zum Beispiel Angleichserklärung oder § 94 Namenserklärung bei Vertriebenen und Spätaussiedlern).
-
Verwitwete oder Geschiedene, die eine Wiederannahme eines früheren Namens erklärt haben, müssen die entsprechende Orginalbescheinigung zu dieser Änderung vorlegen.
Normaler Reisepass: |
60,00 € |
48-Seiten | 82,00 € |
unter 24 Jahre | 37,50 € |
48-Seiten | 59,50 € |
Expresspass: | 92,00 € |
48-Seiten | 114,00 € |
unter 24 Jahre | 69,50 € |
48-Seiten | 91,50 € |
Achtung:
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Gebühren
- Gebühr: 60,00 Euro
Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. - Gebühr: 37,50 Euro
Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. - Gebühr: 32,00 Euro
Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag). - Gebühr: 22,00 Euro
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: - Gebühr: 21,00 Euro
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen: