Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)
Nr. 99085001012002Leistungsbeschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Expresspassbestellungen, die Werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Achtung:
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, solange der alte Pass noch gültig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
- unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
- Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Persönliche Antragstellung
Nachweis der Namensführung
Bei Beantragung eines Personalausweisdokuments muss immer eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden, aus der die Schreibweise des aktuellen Namens hervorgeht.
Ledige benötigen für die Beantragung
-
eine Geburtsurkunde oder
-
eine Namensänderungsurkunde.
Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene benötigen
-
bei Heirat bis 30.06.1958 oder ab 01.01.2009 eine Heiratsurkunde
-
bei Heirat vom 01.07.1958 bis 31.12.2008 eine Abschrift aus dem Familienstammbuch
Weitere Unterlagen
-
Bei Eheschließungen im Ausland wird ein Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht benötigt (zum Beispiel Angleichserklärung oder § 94 Namenserklärung bei Vertriebenen und Spätaussiedlern).
-
Verwitwete oder Geschiedene, die eine Wiederannahme eines früheren Namens erklärt haben, müssen die entsprechende Orginalbescheinigung zu dieser Änderung vorlegen.
Generell ist bei der Beantragung eines Expresspasses bei Ledigen die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch.
Welche Gebühren fallen an?
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 60,00
- für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr 32,00 Euro erhoben (s.u. § 15 PassV).
Normaler Reisepass: |
60,00 € |
48-Seiten | 82,00 € |
unter 24 Jahre | 37,50 € |
48-Seiten | 59,50 € |
Expresspass: | 92,00 € |
48-Seiten | 114,00 € |
unter 24 Jahre | 69,50 € |
48-Seiten | 91,50 € |
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.