Kinderreisepass
Nr. 99085003000000Leistungsbeschreibung
Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.
Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden
bei Erstbeantragung,
- wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
- wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
- wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
- wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.
Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Die mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.
Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Kinderreisepässe können nur verlängert werden, solange der alte Pass noch gültig ist.
Dringende Fälle ohne Termin
Ab 1. Dezember 2022 haben Sie in dringenden Fällen die Möglichkeit, auch ohne Termin folgende Dokumente zu beantragen:
- Ausweisdokumente, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine
Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der aktuellen Rathaussanierung steht nur ein sehr eingeschränkter Wartebereich zur Verfügung, so dass Sie möglicherweise im Freien warten müssen.
Abholung von Ausweisdokumenten ohne Termin
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und Führerscheine können
montags, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Termin im Rathaus abgeholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Passbehörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:
- ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
- Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.
Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.
- gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
- beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
- eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- bei nur einem Sorgeberechtigten:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
- der Sorgerechtsnachweis
- wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
- aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.
Persönliche Antragstellung
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
Hinweise:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
- die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.
Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).
- Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro,
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Rechtsgrundlage
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
- Passgesetz (PaßG)
- Passverordnung (PassV)
- Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.