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Kirchen-Eintritt und Kirchen-Austritt in Leichter Sprache

Der Kirchen-Eintritt oder der Kirchen-Wieder-Eintritt muss bei der Kirche gemacht werden.

Die sagt das dann dem Standes-Amt.

Der Kirchen-Austritt muss beim Standes-Amt gemacht werden.

Aus der Kirche austreten kann man erst, wenn man 14 Jahre oder älter ist.

Wenn man jünger ist, müssen die Eltern das machen.

Aber wenn das Kind schon 12 Jahre oder älter ist, muss es zustimmen.

Um das machen zu können, muss man selbst hingehen.

Was man mitbringen muss:

  • 1 Personal-Ausweis oder

  • 1 Reise-Pass oder

  • 1 ausländischer Ausweis mit Melde-Bestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist.

  • 1 Zettel, wo drauf steht, dass man getauft ist.
    Das nennt man Tauf-Bescheinigung.

  • 1 Ehe-Urkunde oder 1 Lebens-Partnerschafts-Urkunde, wenn man das hat.

Was kostet das?

Der Eintritt in die Kirche kostet nichts.

Der Kirchen-Austritt kostet 20€.

Diesen Text hat Svea Behnke, eine Auszubildende der Stadt Ahrensburg, geschrieben.

Den Text geprüft hat Gina Marie Almon, eine Schülerin der Woldenhornschule in Ahrensburg.

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