Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Nr. 99110003001003
Als gefährlich gelten unabhängig von der Rasse auch Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen haben!
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).