Knicks, Knickpflege, Wallhecken, Gehölze in der Landschaft
Knicks sind nach § 15 b des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Pflege von stadteigenen Knicks erfolgt duch den Bauhof.
Zuständig für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu Knicks ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn.