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Werbeanlagen, Werbeschilder, Anlagen der Außenwerbung

„Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind“ (aus J. Hotzan: dtv-Atlas zur Stadt. Tafeln und Texte. Deutscher Taschenbuch Verlag.1994. S. 205).

Werbeanlagen sind gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein ab einer Größe von 1 m² genehmigungspflichtig. In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Dorfgebieten sind Werbeanlagen nur zulässig an der Stätte der Leistung. (§ 15 Abs. 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein).

Die Ortsgestaltungssatzung der Stadt Ahrensburg gibt in § 11 die Zulässigkeit von Werbeanlagen bezogen auf Größe, Art und Standort vor. Diese Satzung umfasst große Teile der Ahrensburger Innenstadt.

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