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Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

Nr. 99050012104000

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten , wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
  • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Formulare

  • Formulare: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Online-Dienst: nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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