Wohnraumversorgung
Was macht der Fachdienst II.4 -Wohnen/Städtischer Sozialdienst ?
Die Stadt Ahrensburg hat eine Vielzahl von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau mitgefördert.
Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt unter Beachtung von Vergaberichtlinien zum größten Teil im gegenseitigen Einvernehmen mit den Wohnungsbauunternehmen.
Bewerbungen für eine öffentlich geförderte Wohnung können an die Stadt Ahrensburg gerichtet werden. Die Wohnungsbewerbung wird ein Jahr gespeichert. Hierzu ist ein entsprechendes Antragsformular zu verwenden.
Da es zu sehr langen Wartezeiten kommen kann, ist es sinnvoll, gleichzeitig auf dem freien Wohnungsmarkt nach einer angemessenen Wohnung zu suchen. Hierfür finden Sie eine Auflistung in dem Informationsblatt „Grundstücksverwaltungen mit Wohnungsbestand in Ahrensburg“.
Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können, ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung (sogenannter §8-Schein) erforderlich.
Was ist bei Wohnungskündigung zu tun ?
Personen, die eine Kündigung über den von Ihnen gemieteten Wohnraum erhalten können sich mit dem Fachdienst II.4 in Verbindung setzen.
Die Möglichkeiten zur Abwendung der Kündigung wird mit allen Beteiligten gemeinsam geprüft.
Daneben besteht die Möglichkeit, sich an den Deutschen Mieterbund Mieterverein Lübeck zu wenden.
Mieterverein Lübeck
Mühlenstraße 28
23510 Lübeck
- Telefon: 0451 71 227
- Fax: 0451 73 860
- E-Mail: info@mieterverein-luebeck.de
- Internet: Website besuchen