Verkehrsaufsicht, Verkehrsangelegenheiten
Die Aufgaben umfassen allgemeine Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsaufsicht, Verkehrslenkung- und Aufklärung, Verkehrsregelnde Maßnahmen - hier zum Beispiel Neuordnungen im Ruhenden Verkehr ( unter anderem Haltverbotzonen ) und Anordnungen zur Baustellenabsicherungen und hieraus resultierende Voll- oder Teilsperrungen und Umleitungen – ferner Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (Befreiung von Haltverboten) sowie Erlaubnisse gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung – zum Beispiel die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung von Laternenumzügen oder Sportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen.