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Spielplätze instand halten lassen

Nr. 99041015183000

Für Planung, Neubau und Umgestaltungsmaßnahmen der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ist im Ahrensburger Rathaus der Fachdienst IV.5 zuständig, für die Unterhaltung und Sicherheitskontrolle der Bauhof.

Die Spielplätze an städtischen Gebäuden unterstehen der jeweiligen Hausverwaltung. Schulhöfe unterstehen der Schulverwaltung.

Private Kleinkinderspielplätze müssen in der Regel bei Gebäuden ab 10 Wohnungen vom Eigentümer angelegt und vorgehalten/unterhalten werden (§ 8 Landesbauordnung Schleswig-Holstein).

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