amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Nr. 99115003000000Volltext
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Kosten
keine
Zusätzliche Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)