Express-Reisepass beantragen
Nr. 99085001012002Volltext
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Achtung:
Wichtig
Reisepässe und Kinderreisepässe sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
-
gegebenenfalls:
- Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
- Eheurkunde oder
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Persönliche Antragstellung
Nachweis der Namensführung
Bei Beantragung eines Personalausweisdokuments muss immer eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden, aus der die Schreibweise des aktuellen Namens hervorgeht.
Ledige benötigen für die Beantragung
-
eine Geburtsurkunde oder
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eine Namensänderungsurkunde.
Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene benötigen
-
bei Heirat bis 30.06.1958 oder ab 01.01.2009 eine Heiratsurkunde
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bei Heirat vom 01.07.1958 bis 31.12.2008 eine Abschrift aus dem Familienstammbuch
Weitere Unterlagen
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Bei Eheschließungen im Ausland wird ein Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht benötigt (zum Beispiel Angleichserklärung oder § 94 Namenserklärung bei Vertriebenen und Spätaussiedlern).
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Verwitwete oder Geschiedene, die eine Wiederannahme eines früheren Namens erklärt haben, müssen die entsprechende Orginalbescheinigung zu dieser Änderung vorlegen.
Generell ist bei der Beantragung eines Expresspasses bei Ledigen die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch.
Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: nein) - Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: nein) - Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)
Normaler Reisepass: |
70,00 € |
48-Seiten | 92,00 € |
unter 24 Jahre | 37,50 € |
48-Seiten | 59,50 € |
Expresspass: | 102,00 € |
48-Seiten | 124,00 € |
unter 24 Jahre | 69,50 € |
48-Seiten | 91,50 € |
Rechtsgrundlage(n)
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.