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Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012000

Personalausweis (Leichte Sprache)Personalausweis (Leichte Sprache)
© Lebenshilfe Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers 
Auf das Bild klicken, um zum Text in Leichter Sprache zu wechseln.

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Wichtig

Personalausweise sollen bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde beantragt werden.

Dringende Fälle ohne Termin

Das ist zu folgenden Zeiten möglich (abweichend von den regulären Öffnungszeiten):

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Ohne Termin - Abholung von Ausweisdokumenten 

  • Personalausweise,
  • Reisepässe und
  • Führerscheine

können ohne Termin zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:

MoDiMiFr  von   8 bis 12 Uhr
Do                   von 14 bis 18 Uhr

Online-Funktionen

Bei aktivierter Online-Funktion des Personalausweises ist es möglich Führungszeugnisse direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.

PIN-Rücksetzbrief

Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, können Sie unter dem folgenden Link den Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN direkt nach Hause bestellen, anstatt hierfür einen Termin im Einwohnermeldeamt zu vereinbaren, 

Zum PIN-Rücksetzdienst

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

Persönliche Antragstellung

Die Person, für die der Antrag gestellt wird, muss selbst anwesend sein. Das gilt auch für Kleinkinder und Babys!

Nachweis der Namensführung

Bei Beantragung eines Personalausweisdokuments muss immer eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden, aus der die Schreibweise des aktuellen Namens hervorgeht.

Ledige benötigen für die Beantragung

  • eine Geburtsurkunde oder

  • eine Namensänderungsurkunde.

Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene benötigen

  • bei Heirat bis 30.06.1958 oder ab 01.01.2009 eine Heiratsurkunde

  • bei Heirat vom 01.07.1958 bis 31.12.2008 eine Abschrift aus dem Familienstammbuch

Weitere Unterlagen

  • Bei Eheschließungen im Ausland wird ein Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht benötigt (zum Beispiel Angleichserklärung oder § 94 Namenserklärung bei Vertriebenen und Spätaussiedlern).

  • Verwitwete oder Geschiedene, die eine Wiederannahme eines früheren Namens erklärt haben, müssen die entsprechende Orginalbescheinigung zu dieser Änderung vorlegen.

Frist

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
  • Sie über 16 Jahre alt sind und
  • Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein

Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.

Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Ansprechpunkt

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei Kindern unter 16 Jahre: 
    • Sie sind erziehungsberechtigt.
    • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

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